Ausgabe 317 - 7. November 2025
Liebe Leserinnen, liebe Leser, in dieser Sitzungswoche haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag ihre intensive Arbeit fortgesetzt. Allein 14 Gesetze wurden in dieser Woche in 2./3. Lesung beschlossen. Wie vor der Bundestagswahl versprochen entlasten wir u.a. die Landwirtschaft beim Agrardiesel und bei Bürokratie. Bürger und Unternehmen werden durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage entlastet. Unsere Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Migration wirken. Wir verzeichnen 55,4 % weniger Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr. Konkret wurden im Oktober 2025 8.823 Asylanträge gestellt, im Oktober 2024 waren es noch 19.785. Außerdem: Pro Monat werden im Schnitt fast 2.000 Personen aus Deutschland zurückgeführt. In der aktuellen Debatte um Syrien-Rückführungen möchte ich festhalten: Die Äußerung des Bundesaußenministers wurde in der öffentlichen Diskussion aus dem Zusammenhang gerissen. Sie kann und darf nicht als politische Aussage gegen notwendige Rückführungen nach Syrien verstanden werden. Entscheidend ist die tatsächliche Lage vor Ort: Der syrische Bürgerkrieg ist beendet, und in weiten Teilen des Landes ist eine Rückkehr für viele ausgereiste Syrer inzwischen möglich und zumutbar. Der Wiederaufbau Syriens kann nur durch seine eigenen Bürgerinnen und Bürger gelingen. Die Reise des Bundesaußenministers diente auch diesem Zweck. Deshalb sollen diejenigen Syrer, die in Deutschland keine Niederlassungserlaubnis besitzen und weiterhin auf Sozialleistungen angewiesen sind, im ersten Schritt zur freiwilligen Rückkehr ermutigt werden. Zugleich wird mit hoher Priorität daran gearbeitet, Straftäter und sonstige Ausreisepflichtige in enger Abstimmung mit der syrischen Seite zurückzuführen. Unsere Haltung zu den Vorhaben, Abschiebungen nach Syrien durchzuführen und Rückführungen nach Syrien zu ermöglichen, ist somit unverändert und entspricht den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Auch die Verwaltungsgerichte sehen zunehmend keine Abschiebehindernisse mehr für ausreisepflichtige Syrer. Der Schutzstatus von Bürgerkriegsflüchtlingen ist von Anfang an als vorübergehender Aufenthalt gedacht. Wenn die Fluchtgründe entfallen, besteht die Pflicht zur Rückkehr. Nur wenn dieses Prinzip gilt, bleibt in Deutschland und Europa die Bereitschaft erhalten, in künftigen Krisen Schutz zu gewähren. In diesem Newsletter will ich Sie neben den wichtigsten Themen aus der Sitzungswoche auch über die in dieser Woche vorgestellte i-Kfz-App informieren, mit der Sie künftig Ihren Fahrzeugschein digital und bequem abrufen können. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Herzliche Grüße Ihr Patrick Schnieder
Bundesregierung bringt Digitalisierung von Fahrzeugschein und Führerschein auf den Weg
Als Bundesverkehrsminister ist es mir ein besonderes Anliegen, die Digitalisierung im Verkehrssektor entschieden voranzubringen – für einen handlungsfähigen Staat und eine moderne Infrastruktur, die das Leben der Menschen und die Arbeit der Unternehmen erleichtert. In dieser Woche haben wir dafür zwei wichtige Schritte umgesetzt.
Digitaler Fahrzeugschein: Die neue i-Kfz-App ist da
Am Donnerstag habe ich gemeinsam mit Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger die neue i-Kfz-App vorgestellt. Mit ihr werden die Fahrzeugpapiere digital: Bürgerinnen und Bürger können ihren Fahrzeugschein jetzt ganz einfach in der App speichern und jederzeit über ihr Smartphone abrufen. Das bedeutet: Der Fahrzeugschein muss künftig nicht mehr in Papierform im Fahrzeug mitgeführt werden. Damit wird der Alltag vieler Menschen einfacher und die Verwaltung moderner. Entwickelt wurde die App im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Ab Anfang 2026 wird die i-Kfz-App auch juristischen Personen, etwa Flottenbetreibern, zur Verfügung stehen. Der digitale Fahrzeugschein entspricht der Zulassungsbescheinigung Teil I und erfüllt rechtlich die Mitführungspflicht. ➡️ Hier können Sie die App herunterladen: Android / Apple
Nächster Schritt: Der digitale Führerschein
Auch der Führerschein wird digital. Das Bundeskabinett hat in dieser Woche die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen und damit die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein geschaffen. Künftig kann der Kartenführerschein zu Hause bleiben – das Dokument wird bequem über das Smartphone abrufbar sein. Damit können Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel spontaner Carsharing- oder Mietwagenangebote nutzen. Unser Ziel ist es, den nationalen digitalen Führerschein Ende 2026 bereitzustellen – und damit deutlich früher als der EU-weit gültige digitale Führerschein, der erst 2030 eingeführt werden soll.
Koalition stärkt Landwirtschaft den Rücken
Agrardieselrückvergütung wird wieder eingeführt
Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten Tag für Tag Enormes – und sie verdienen dafür nicht nur Respekt, sondern auch verlässliche politische Unterstützung. Mit mehreren wichtigen Entscheidungen sorgen wir jetzt genau dafür. Ab dem 1. Januar 2026 führen wir die Agrardieselrückvergütung in voller Höhe von 21,48 Cent pro Liter Diesel wieder ein. Damit fließen rund 430 Millionen Euro jährlich direkt an die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Das schafft Planungssicherheit, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert die Zukunft dieses zentralen Wirtschaftszweigs. Auch bei der Saisonarbeit schaffen wir mehr Flexibilität: Die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung kann künftig bis zu 90 Arbeitstage bzw. 15 Wochen dauern. Damit reagieren wir auf den besonderen Bedarf der Landwirtschaft in Ernte- und Hochsaisonzeiten – unbürokratisch und praxisnah. Und weil Entlastung nicht nur finanziell, sondern auch administrativ zählt, setzen wir mit dem neuen Agrarstatistikgesetz auf weniger Bürokratie. Die Bodennutzungsdaten werden künftig aus bestehenden Verwaltungsdaten gewonnen. Für viele Betriebe bedeutet das: keine zusätzliche Meldung mehr. Das spart Zeit, Aufwand und Nerven. So sieht echte Wertschätzung für unsere Landwirtschaft aus – für die Menschen, die jeden Tag dafür sorgen, dass unsere Regale gefüllt und unsere Regionen lebendig bleiben.
Starke Impulse für Industrie und Klimaschutz
Unsere Industrie ist das Rückgrat unseres Wohlstands – und sie braucht faire Rahmenbedingungen, um stark und wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit mehreren wichtigen Beschlüssen sorgen wir jetzt für spürbare Entlastungen und mehr Zukunftssicherheit.
Gasspeicherumlage wird abgeschafft
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist beschlossen. Das bedeutet: Entlastung für alle Gaskunden – für private Haushalte ebenso wie für Unternehmen. Ein Vier-Personen-Haushalt spart damit rund 30 bis 60 Euro pro Jahr. Außerdem wirkt sich die Maßnahme positiv auf die Strompreise aus, da Gaskraftwerke häufig den Strompreis mitbestimmen. Insgesamt ergibt sich ein Entlastungsvolumen von rund 3,4 Milliarden Euro.
Neue Technologien für sauberen Fortschritt
Mit dem novellierten Kohlendioxid-Speicherungsgesetz schaffen wir die Grundlage für den Einsatz moderner Klimaschutztechnologien wie CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization). Damit kann CO₂ aufgefangen und gespeichert oder weiterverwendet werden, bevor es in die Atmosphäre gelangt – besonders wichtig für Industrien, in denen Emissionen schwer vermeidbar sind, etwa in der Zement-, Kalk- und Chemieindustrie oder künftig auch bei modernen Gaskraftwerken. Wir sorgen für einen klaren Rechtsrahmen, damit CO₂-Transporte, Speicherlösungen und Genehmigungsverfahren schneller vorankommen. Das schafft Planungssicherheit, fördert Innovation und stärkt den Industriestandort Deutschland. CCS und CCU sind keine Gegensätze zum Klimaschutz, sondern seine industrielle Grundlage – für sichere Arbeitsplätze, saubere Technologien und eine starke, zukunftsfähige Wirtschaft.
Unternehmensjuristen zu Besuch im politischen Berlin
In dieser Woche durfte ich eine Gruppe von Unternehmensjuristen und Entscheidern aus Rheinland-Pfalz im Bundesministerium für Verkehr empfangen. Im Rahmen einer von der IHK Trier organisierten Informationsreise hat die Gruppe in Berlin verschiedene politische Institutionen besucht und sich mit Experten zu Fachthemen wie Greenwashing, CSRD und KI in der Rechtsabteilung ausgetauscht. Im Gespräch im Ministerium ging es um die Verkehrs- und Infrastrukturpolitik des Bundes, aber auch um konkrete Projekte in unserer Region – etwa den Lückenschluss der A1 und die Modernisierung der Eifelstrecke. Vielen Dank für den Besuch!
Danksagung:
Erstellt mit Bildern von Tobias Koch und Sebastian Woithe