Die VielLeben eG steht für neuartige Formen des Miteinanderlebens und -arbeitens. Unsere Projekte entstehen an lebenswerten Orten im urbanen und ländlichen Umfeld. In einer offenen, inspirierenden Gemeinschaft, die Erlebnisse, Räume und Gegenstände miteinander teilt. In der Selbstwirksamkeit und Teilhabe ein Kann, aber kein Muss ist. Die auf Beziehungen setzt und es gleichzeitig jedem und jeder ermöglicht, sich nach Bedarf zurückzuziehen. Die nicht nur für sich selbst sorgt, sondern auch bemüht ist, das Wohl der anderen und der Umwelt aktiv im Blick zu haben.
KoDörfer
Mit dem KoDorf schaffen wir Orte, die die Vorteile von Stadt und Land vereinen: Die Ruhe der Natur mit der für unseren heutigen Lebensstil notwendigen Infrastruktur. In einer Gemeinschaft Gleichgesinnter, die dennoch die Vielfalt feiert und die dem Einzelnen genügend Rückzugsräume ermöglicht. Und die im respektvollen Bezug zu ihren Nachbarschaften steht. KoDörfer bestehen aus einer Ansammlung von kleinen Häusern zur Eigennutzung und großzügigen Gemeinschaftsflächen, darunter ein Coworkingspace, eine Küche mit langer Tafel, Werkstätten und Gästeappartments.
Das erste KoDorf entsteht aktuell in Wiesenburg / Mark Brandenburg, eine Zugstunde von Berlin entfernt. 40 Häuser zwischen 25 und 80 qm. Dazu eine Reihe Gemeinschaftsflächen. Das Herzstück des Dorfes bildet ein ehemaliges Sägewerk, künftige Heimat eines großzügigen Coworkingspace. Welche Gemeinschaftsflächen darüber hinaus enstehen, ob Dorfschenke, Werkstätten, Seminar- oder Yoga-Räume, darüber entscheidet die Baugruppe.
Ein zweites KoDorf planen wir im Herzen Deutschlands, genauer in Erndtebrück / Wittgensteiner Land. Auf einem 1,6 ha großen Grundstück in herrlicher Alleinlage, umgeben von einem Bachlauf, Wiesen und Wäldern, entsteht ein kleines Dorf mit Platz für 21 Wohnhäuser. Auch hier wird ein ehemaliges Sägewerk als Gemeinschaftsfläche dienen - mit viel Raum für einen Coworking-Space, eine lange Tafel, ein Café und Gästezimmer.
Baugruppe Stellshagen
Auf einem Grundstück in der Nähe des Dorfkerns Stellshagen im Klützer Winkel, einen Katzensprung von der Ostsee entfernt, entsteht ein Bauprojekt für zehn Parteien, die Baugruppe Stellshagen. Um den gemeinschaftlichen Charakter des Projekts zu betonen, gibt es keine Zäune zwischen den Häusern. Hin und wieder gemeinsam kochen und essen, den Garten gestalten oder kleinere Reparaturen und Handwerksarbeiten erledigen, miteinander malen, meditieren oder Gespräche führen – all dies macht den Spirit der Baugruppe Stellshagen aus.
Borgo Batone
Borgo Batone ist ein kleines Dorf in der Toskana bestehend aus 17 kleineren und größeren Gebäuden, darunter eine nach allen Regeln der Baukunst renovierte Villa, einer Quelle mit Heilwasserqualität, einem Pool und 25 Hektar Land. Diesem halbverfallenen und überaus liebenswerten Ort hauchen wir gerade neues Leben ein. Borgo Batone wird ein Ort der Begegnung mit Freunden und Familie, Platz zum Arbeiten und Kokreieren, Bühne für Kunst- und Kulturevents, Wirkort für Weinbauerinnen, Homeofficer und Künstlerseelen, ein Refugium vom Alltag - kurz: Ein kleines Stück Heimat in der Toskana.
GeMaitzam in Holzkirchen
In der Marktgemeinde Holzkirchen setzen wir zusammen mit einer lokalen Initiativgruppe das Wohnprojekt „GeMaitzam“ für insgesamt 17 Parteien im Erbbaurecht um. Geplant wird mit Beteiligung der künftigen Bewohnerinnen. Gemäß dem Anspruch unserer Genossenschaft, Wohnraum nachhaltig sinnvoll zu nutzen, wird es bei „GeMaitzam“ zuschaltbare Zimmer und die Möglichkeit zur Verbindung von Wohnungen untereinander geben. Neben dem individuellen Wohnraum wird es Räume für die Gemeinschaft geben, darunter ein Gästezimmer und einen Raum für Begegnung, der auch den Nachbar:innen aus der Gemeinde offen stehen wird.
Wer wir sind
Die Vielleben eG wurde von einer interdisziplinären Gruppe in München gegründet: Drei Betriebswirte, drei Architekt*innen, eine Rentnerin, ein Anwalt, eine Kommunikationstrainerin, eine Historikerin und ein Veranstaltungstechniker. Inzwischen besteht die VielLeben eG aus knapp 100 Mitgliedern. Was uns vereint ist der Wunsch, wohnen, arbeiten und leben neu zu denken: Beziehungsreicher, nachhaltiger, reduzierter, aber mit allem bestückt, was es für ein gutes Leben braucht.
Was uns wichtig ist
Überall ist von fehlendem Wohnraum die Rede. Dabei stehen abertausend Quadratmeter in Deutschland leer. Wir glauben, dass nicht zu wenig, sondern falsch genutzer Wohnraum unser Problem ist. Die VielLeben eG. setzt sich dafür ein, Wohnraum sinnvoll und entsprechend den Anforderungen unserer Zeit zu planen und zu nutzen. Dies tun wir auf unterschiedlichen Ebenen:
1. Minimierung von Indvidualflächen zu Gunsten von Gemeinschaftsflächen
2. Förderung des "atmenden Wohnens“ durch die Bereitstellung von Zusatzräumen / Clusterwohnraum.
3. Bereitstellung einer Kommunikations- und Vermietungsplattform zur Förderung der Vermietung von Wohnraum in Zeiten, in denen man den eigenen Wohnraum nicht selber nutzt.
Vorreiterprojekt MeerLeben
Die VielLeben eG hat mit dem Feriendorf Meerleben ein Vorreiterprojekt an der Ostsee. Ein Dorf, bestehend aus 13 Individualhäusern und Platz für ein Gemeinschaftshaus (S. die Homestory von Urlaubsarchitektur). MeerLeben entstand aus einer Vision heraus: Ein Dorf mit Gleichgesinnten zu erbauen, als Auszeit vom Großstadtleben, als Treffpunkt für Freunde und Familie, als Bühne und Refugium. Kurz - ein Stück Heimat auf dem Land. Schon hier war der Kerngedanke: Der schönste Platz im Dorf ist der Gemeinschaft vorbehalten. Mit der VielLeben eG entwickeln wir das Konzept nun weiter: Gemeinschaftlicher, urbaner und kostengünstiger.
Kleines ABC der Vielleben eG (Auszüge aus der Satzung)
Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus vier Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung hat sie für drei Jahre gewählt. Künftig soll aus jedem Projekt der Vielleben eG mindestens eine Person im Aufsichtsrat sitzen.
Aufsichtsrat/Auftrag: Der Aufsichtsrat fördert und überwacht den Vorstand bei der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand jederzeit Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen. Die Aufsichtsräte der VielLeben eG tagen in der Regel einmal im Monat mit dem Vorstand, beraten manchmal aber auch ohne ihn.
Auftrag der Genossenschaft: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (§2 Satzung) Zusätzlich will sie sich zukünftig dafür einsetzen, ihren Mitgliedern Wohnraum auf Zeit zur Verfügung zu stellen und die Nutzung nicht genutzten Wohnraums für Dritte zu erleichtern (s. Zweck der Genossenschaft).
Entscheidungen: Die Entscheidung in einer Genossenschaft trifft der Vorstand, kontrolliert vom Aufsichtsrat. Der Vorstand tut gut daran, die Mitglieder der Projekte in seine Entscheidungen einzubeziehen - von der Information über die Beratung oder Abstimmung in der Gruppe bis hin zur Übertragung der Entscheidung an die Projektgruppe. Kurz zusammengefasst: Über Baurecht und DIN-Normen gibt es keine Diskussionen, nicht finanzierbare Anregungen muss der Vorstand ablehnen, das Zusammenleben regeln die Projektmitglieder unter sich.
Eintritt in die Genossenschaft: Wer Mitglied in der Vielleben eG werden will, muss drei Genossenschaftsanteile à 500 Euro erwerben. Dieser sogenannte Pflichtanteil (also die finanzielle Basis für die Arbeit der Genossenschaft) wird bei Austritt zurückgezahlt. Hinzu kommt eine einmalige, nicht erstattungsfähige Verwaltungsgebühr von 200 Euro.
Kündigung: Jede:r kann jederzeit seine Mitgliedschaft in der VielLeben eG kündigen. Das geht mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten zum Jahresende. Dann wird der Zeitwert ermittelt, spätestens 24 Monate später bekommt man sein Geld dann zurück. Die Rückzahlung kann aber schon früher erfolgen, wenn ein Mitglied sein gesamtes Geschäftsguthaben auf ein anderes Mitglied überträgt.
Leitung der Genossenschaft: Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung, aber unter Beachtung von Gesetz und Satzung. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat kontrolliert, dem er über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) zu berichten hat. Dabei hat er auch auf wesentliche Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen sowie auf die erkennbaren Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen (§22 Satzung).
Mitgliederversammlung: Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden. Dabei legt der Vorstand den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) nebst Bemerkungen des Aufsichtsrates vor. Der Aufsichtsrat wiederum berichtet über seine Tätigkeit. Abgestimmt wird durch Handheben, auf Antrag geheim mit Stimmzetteln. Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Eine Drei-Viertel-Mehrheit benötigen unter anderen Satzungsänderungen, die fristlose Kündigung des Vorstands, die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und die Auflösung der Genossenschaft. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, kann sich aber von einem anderen Mitglied oder einem Familienangehörigen vertreten lassen.
Nachschusspflicht: Die Mitglieder haben auch im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten, also keine zusätzlichen Einzahlungen (§19 Satzung).
Projekte der Vielleben eG: Aktuell unterhält die VielLeben eG verschiedene eigenständige Projekte. Sie sind wirtschaftlich für sich stehende, autarke Einheiten.
Rechte der Mitglieder (Auszug): Neben dem Stimmrecht in der Mitgliederversammlung können mindestens zehn Prozent der Mitglieder auch die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen.
Rechtsgeschäfte: Ein Rechtsgeschäft mit der Genossenschaft darf ein Mitglied des Vorstandes oder seine Angehörigen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates abschließen. Dasselbe gilt für Aufsichtsratsmitglieder.
Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von höchstens drei Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig. Die Bestellung kann vorzeitig nur durch die Mitgliederversammlung widerrufen werden. Der Aufsichtsrat kann Mitglieder des Vorstandes bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung vorläufig ihres Amtes entheben (§21 Satzung).
Die Werte der Genossenschaft dienen den Mitgliedern als Fundament und als Fixstern und bestimmen die Art, wie sie miteinander und mit ihrem Umfeld umgehen. Im Einzelnen sind dies: - einen wertschätzenden Umgang miteinander pflegen - gemeinsam Verantwortung tragen - Lebendigkeit, Vielfalt und Fülle leben - neue Wege gehen - einen ganzheitlich nachhaltigen Lebensstil pflegen - Offenheit und Neugier zeigen - eine gesunde Balance zwischen Gemeinschaft und Individualität ermöglichen - Bodenhaftung im Blick behalten. (§2 Satzung)
Vorstand
Patric F.C. Meier patric.meier@vielleben.de
Nina Nisar nina.nisar@vielleben.de
Kontakt
Presse und Info: Katrin Frische info@vielleben.de
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Impressum
Vielleben eG, Volkartstr. 63, 80636 München Deutschland, Mitglieder des Vorstands: Patric F. C. Meier und Nina Nisar, Mitglieder des Aufsichtsrats: Vera Fröhlich, Johannes Liess, Peter Krücker, Tobias Veith. Email: info@vielleben.de, Telefon: 089 / 4613345-10, Internetadresse: www.kodorf-wiesenburg.de, Amtsgericht München GnR 2710, Zuständiger Prüfungsverband: VdW Bayern, Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e. V. Stollbergstraße 7, 80539 München, Postfach 22 16 54, 80506 München, Internet: https://vdwbayern.de, Vereinsregister: Amtsgericht München, Nr.: VR 1291. Die VielLeben eG übernimmt keine Haftung für den Inhalt externer Links.
Verantwortlich für den Inhalt: Katrin Frische, www.frische-biografien.de