Änderungen am TMG & TTDSG Was Webseitenbetreiber:innen jetzt wissen und tun müssen

Mit der Einführung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) und der Umbenennung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) stehen wichtige Änderungen im deutschen Online-Rechtsrahmen bevor. Diese Anpassungen betreffen insbesondere Webseitenbetreiber:innen, Online-Diensteanbieter:innen und Unternehmen, die im digitalen Raum agieren. In diesem Artikel werfen wir einen umfassenden Blick auf die wesentlichen Neuerungen und ihre praktischen Auswirkungen auf die Gestaltung von Impressum und Datenschutzerklärungen.

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Was ändert sich?

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ergänzt und konkretisiert in erster Linie die Vorgaben des Digital Services Act (DSA), einer EU-Verordnung zur Regulierung von Online-Diensten und zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Während der DSA auf europäischer Ebene verpflichtende Regelungen für Online-Plattformen und digitale Dienste festlegt, regelt das DDG die nationale Umsetzung dieser Pflichten in Deutschland. Das DDG ersetzt dabei zwei bestehende Gesetze, die bisher den rechtlichen Rahmen für Online-Dienste bildeten:

  • Telemediengesetz (TMG)
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Wichtige Änderungen im Telemediengesetz (TMG)

Das Telemediengesetz (TMG), das zuvor den rechtlichen Rahmen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste in Deutschland schuf, wird durch das DDG ersetzt. Für Webseitenbetreiber:innen ist besonders die Anpassung der Impressumspflicht von Bedeutung. Bisher war die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Impressums in § 5 TMG geregelt. Diese Vorschrift ist nun in § 5 des DDG überführt worden. Auch wenn dies in erster Linie eine formale Änderung darstellt, sollten Webseitenbetreiber:innen sicherstellen, dass sie in ihren Rechtstexten nun auf das DDG statt auf das TMG verweisen.

Wichtige Punkte zur Impressumspflicht:

  • Die Impressumspflicht bleibt inhaltlich unverändert.
  • Webseitenbetreiber:innen müssen lediglich die Verweise auf das neue Gesetz (DDG) anpassen.
  • Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, die keine weiteren inhaltlichen Anpassungen erfordert.

Änderung des TTDSG zum TDDDG

Ein weiterer bedeutender Schritt ist die Umbenennung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Das TTDSG wurde ursprünglich 2021 eingeführt, um den Datenschutz im Bereich der Telekommunikations- und Telemediendienste zu harmonisieren. Nun, mit der Einführung des DDG und der zunehmenden Bedeutung digitaler Dienste, wurde das Gesetz neu benannt, um auch die digitalen Dienste ausdrücklich zu berücksichtigen.

Wichtige Punkte zur Änderung des TTDSG:

  • Die Umbenennung von TTDSG in TDDDG ist ebenfalls eine rein redaktionelle Änderung.
  • In den Datenschutzerklärungen müssen Webseitenbetreiber:innen darauf achten, den Verweis auf das TDDDG zu aktualisieren.
  • Inhaltlich bleibt der Datenschutzrahmen unverändert, es geht nur um die Anpassung der korrekten Bezeichnung.

Praktische Auswirkungen auf Webseitenbetreiber:innen

Die Änderungen am TMG und TTDSG haben in erster Linie redaktionelle Konsequenzen, jedoch ist es für Webseitenbetreiber:innen entscheidend, diese formalen Anpassungen zeitnah vorzunehmen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

1. Impressum

  • Anpassung der Verweise: Verweisen Sie in Ihrem Impressum nun auf § 5 des DDG und nicht mehr auf § 5 TMG.
  • Prüfung der Aktualität: Stellen Sie sicher, dass alle weiteren rechtlichen Angaben im Impressum aktuell sind.

2. Datenschutzerklärung

  • Anpassung der Verweise auf das Datenschutzgesetz: Ersetzen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung alle Verweise auf das TTDSG durch das TDDDG.
  • Aktualisierung des Datenschutztextes: Überprüfen Sie, ob Ihr Datenschutztext auch im Übrigen den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Hilfestellungen und Unterstützung bei den Änderungen

Um diese Änderungen korrekt umzusetzen, bieten zahlreiche Anbieter wie eRecht24 oder ähnliche Plattformen Tools und Generatoren an, die Ihnen helfen, die Rechtstexte rechtssicher zu erstellen oder zu aktualisieren. Solche Generatoren sind teils kostenlos verfügbar und können dabei unterstützen, die neuen rechtlichen Anforderungen umzusetzen. Dennoch ist es ratsam, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihre Texte den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen, insbesondere bei gesetzlichen Neuerungen.

Wenn Sie bereits einen Webmaster oder eine Agentur mit der Pflege Ihrer Webseite beauftragt haben, sollten diese die erforderlichen Änderungen zeitnah umsetzen und Sie darüber informieren. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Webseite auch weiterhin den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Sollte die Grafik- & Konzeptwerkstatt Schönberg als Webmaster für Sie tätig sein, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Information über die Änderungen, die von den Kolleg:innen im Rehmen Ihres Webmaster- oder Marketingvertrages eigenständig vorgenommen werden.

Fazit

Die Änderungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und die Umbenennung des TTDSG in TDDDG betreffen vor allem formale Aspekte der rechtlichen Rahmenbedingungen für Online-Dienste und Webseitenbetreiber:innen. Während die Impressumspflicht weiterhin besteht, wurde sie nun in das DDG integriert. Ebenso wurde das Datenschutzgesetz für digitale Dienste und Telekommunikation umbenannt, ohne inhaltliche Änderungen mit sich zu bringen. Webseitenbetreiber:innen sollten daher ihre Rechtstexte auf den neuesten Stand bringen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Texte bleibt unerlässlich, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Timo Niels Lindner | Schönberg, 12.09.2024