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Berlin aktuell

Patrick Schnieder MdB

Ausgabe 328 - 17. April 2026

Liebe Leserinnen und Leser, die vergangenen Tage waren politisch von intensiven Beratungen geprägt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie wir auf die gestiegenen Energiepreise und die spürbaren Belastungen für viele Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in unserem Land reagieren. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am vergangenen Sonntag dazu wichtige Entscheidungen getroffen. Vereinbart wurden ein Energiesofortprogramm mit einer befristeten Entlastung bei den Kraftstoffpreisen, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weitere steuerliche Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen sowie zusätzliche Reformschritte in anderen zentralen Politikfeldern. Gerade für viele Menschen im ländlichen Raum ist das von besonderer Bedeutung. Wer täglich auf das Auto angewiesen ist, spürt steigende Kraftstoffpreise unmittelbar. Das gilt für Pendler ebenso wie für Handwerk, Mittelstand, Landwirtschaft und viele andere Betriebe. Umso wichtiger ist es, dass schnell wirksame Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Energiesteuer sieht vor, Diesel und Benzin befristet vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 steuerlich um jeweils 14,04 Cent je Liter zu entlasten. Einschließlich Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu rund 17 Cent brutto je Liter. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden. Mir ist dabei wichtig, die Erwartungen realistisch zu halten: Die befristete Entlastung an der Tankstelle hilft kurzfristig, sie allein wird aber die Probleme auf dem Kraftstoffmarkt nicht lösen. Entscheidend ist deshalb, dass wir zugleich die strukturellen Ursachen in den Blick nehmen. Mit der bereits beschlossenen Stärkung des Kartellrechts und den zusätzlichen Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss sorgen wir dafür, dass das Bundeskartellamt schneller und wirksamer gegen missbräuchlich überhöhte Preise vorgehen kann. Mehr Transparenz, klarere Eingriffsmöglichkeiten und ein fairerer Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt werden sich nicht nur punktuell, sondern gerade auch mittel- und längerfristig bemerkbar machen. Genau darauf kommt es an: auf eine kurzfristige Entlastung dort, wo sie jetzt nötig ist, und auf bessere Marktbedingungen, damit sich Preisspitzen künftig nicht immer wieder in derselben Weise zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken. Auch in Berlin wurden in dieser Sitzungswoche weitere wichtige Weichenstellungen vorgenommen. In diesem Newsletter geht es unter anderem um die Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, um den Ausbau digitaler Planungs- und Baumethoden mit BIM sowie um neue Förderimpulse für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Herzliche Grüße Ihr Patrick Schnieder

Digitales Planen und Bauen soll zum Standard werden

Bund startet BIM-Rollout bei Bundesfernstraßen

Mit dem Start des bundesweiten BIM-Rollouts bei den Bundesfernstraßen treiben wir die Digitalisierung im Infrastrukturbereich weiter voran. Mir ist wichtig, dass wir Planung, Bau und Betrieb unserer Verkehrsinfrastruktur moderner, effizienter und verlässlicher aufstellen. Building Information Modeling, kurz BIM, ist dafür ein zentraler Baustein. Was bislang in Pilotprojekten erprobt wurde, soll nun Schritt für Schritt zum Standard werden. BIM ermöglicht es, Planungs-, Bau- und Betriebsdaten frühzeitig und systematisch zusammenzuführen. Ziel ist es, Planungs- und Bauzeiten zu verkürzen, Kosten und Risiken früher zu erkennen, die Qualität der Bauwerke zu verbessern und auch Betrieb und Erhaltung effizienter zu organisieren. Gerade bei komplexen Infrastrukturvorhaben ist das von großer Bedeutung. Wer schneller bauen und zugleich wirtschaftlicher planen will, muss dafür sorgen, dass alle Beteiligten auf einer verlässlichen digitalen Grundlage zusammenarbeiten können. Ein wichtiger Impuls dafür kommt aus dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das digitale Methoden wie BIM stärkt und verbindlicher machen soll. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Planungsprozesse zu beschleunigen, Genehmigungsverfahren zu modernisieren und digitale Standards dauerhaft im Infrastrukturbereich zu verankern. Zugleich zeigt das Dialogforum, dass der Erfolg solcher Instrumente nicht allein von gesetzlichen Vorgaben abhängt, sondern auch vom engen Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis. Für mich zeigt sich daran sehr deutlich: Moderne Infrastrukturpolitik braucht nicht nur Investitionen, sondern auch bessere und effizientere Verfahren. Wer Straßen, Brücken und andere Verkehrswege schneller modernisieren will, muss die Digitalisierung konsequent zum Standard machen. Genau dazu kann BIM einen wichtigen Beitrag leisten — durch mehr Transparenz, bessere Abstimmung und mehr Verlässlichkeit über alle Phasen eines Projekts hinweg.

Laden zu Hause soll auch im Mehrparteienhaus leichter werden

BMV startet 500-Millionen-Euro-Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

Mit einem neuen Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro bringen wir den Ausbau der Ladeinfrastruktur gezielt dort voran, wo bislang besonderer Nachholbedarf besteht: an Mehrparteienhäusern. Elektromobilität darf nicht nur dort funktioniert, wo Menschen über ein eigenes Einfamilienhaus mit Garage verfügen. Gerade in Deutschland lebt ein großer Teil der Bevölkerung in Mehrparteienhäusern. Wenn wir den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität im Alltag erleichtern wollen, müssen Lademöglichkeiten deshalb auch dort geschaffen werden, wo viele Menschen heute noch keinen einfachen Zugang dazu haben. Das Förderprogramm nimmt deshalb gezielt private Stellplätze in und an Mehrparteienhäusern in den Blick. Unterstützt werden nicht nur Wallboxen selbst, sondern auch die notwendige technische Ausrüstung, Netzanschlüsse und begleitende Baumaßnahmen. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter, außerdem Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand. Besonders wichtig ist aus meiner Sicht, dass das Programm nicht nur einzelne Ladepunkte fördert, sondern den größeren Gebäudebestand in den Blick nimmt. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Damit schaffen wir nicht nur punktuelle Lösungen, sondern verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Ladeinfrastruktur in größerem Umfang und mit langfristiger Wirkung aufgebaut wird. Je nach Ausgestaltung beträgt die Förderung pro Stellplatz bis zu 1.300 Euro ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Für mich zeigt sich daran sehr deutlich: Elektromobilität wird nur dann im Alltag ankommen, wenn sie praktisch, verlässlich und wohnortnah nutzbar ist. Genau daran arbeiten wir. Mit der neuen Förderung erleichtern wir Investitionen in private Ladeinfrastruktur, stärken die Alltagstauglichkeit des E-Autos und setzen eine wichtige Maßnahme aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 um. So bringen wir den Ausbau der Ladeinfrastruktur dorthin, wo er für viele Menschen ganz konkret gebraucht wird.

Mehr Tempo für wichtige Infrastrukturvorhaben

Bundestag beschließt Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Mit der in dieser Sitzungswoche beschlossenen Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes hat der Bundestag die Voraussetzungen dafür verbessert, dass wichtige Infrastrukturvorhaben künftig schneller geplant, genehmigt und umgesetzt werden können. Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen und das Klagerecht im Umweltbereich klarer zu fassen. Gerade bei Straßen, Schienen, Brücken, Energienetzen und anderen öffentlichen Vorhaben kommt es darauf an, dass Entscheidungen rechtssicher getroffen werden, ohne dass sich Projekte über Jahre hinweg in immer neuen Verfahrensschritten verlieren. Genau hier setzt das Gesetz an. Konkret werden Klageverfahren an mehreren Stellen gestrafft. Laufende Klagen sollen künftig keine automatische aufschiebende Wirkung mehr entfalten. Zudem werden Fristen klarer gefasst; vorgesehen ist insbesondere eine zehnwöchige Frist zur Klageerwiderung, innerhalb derer Beweismittel vorgelegt werden können. Umweltvereinigungen sollen Rechtsbehelfe nur noch dann einlegen können, wenn ein Vorhaben tatsächlich in ihren sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich fällt. Damit werden Verfahren stärker auf die entscheidenden Punkte konzentriert und unnötige Verzögerungen vermieden. Wichtig ist zugleich, dass die Reform nicht nur auf Beschleunigung zielt, sondern auch internationale und europäische Vorgaben aufgreift. Die Bundesregierung verbindet damit zwei Anliegen: einen rechtssicheren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und klarere, effizientere Abläufe bei Planung und Genehmigung. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Beteiligungsrechte und gerichtlicher Rechtsschutz bleiben fester Bestandteil unseres Rechtsstaats. Ebenso klar ist aber auch: Notwendige Investitionen in unser Land dürfen nicht immer wieder durch überlange und ausufernde Verfahren ausgebremst werden.

Verbraucherschutz bei Krediten wird gestärkt

Bundestag beschließt Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Mit dem heute beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie stärken wir den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Krediten und Finanzierungen im Alltag. Menschen müssen ihre finanzielle Entscheidungen auf einer verlässlichen Grundlage treffen können. Wer einen Kredit aufnimmt, eine Ratenzahlung vereinbart oder ein scheinbar unkompliziertes „Buy now, pay later“-Angebot nutzt, muss klar erkennen können, welche Kosten, Pflichten und Risiken damit verbunden sind. Genau hier setzt das Gesetz an. Künftig gelten strengere Anforderungen an die Information und Beratung vor einem Vertragsabschluss. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Angebote besser vergleichen, Kosten transparenter überblicken und die Folgen einer Finanzierung realistischer einschätzen können. Gerade bei kleineren oder digital besonders schnell abgeschlossenen Krediten ist das von großer Bedeutung. Was auf den ersten Blick bequem erscheint, kann sonst schnell unübersichtlich oder teuer werden. Dass auch solche Modelle nun stärker in die Schutzvorschriften einbezogen werden, ist deshalb ein wichtiger Fortschritt. Hinzu kommt: Kredite sollen nicht leichtfertig vergeben werden, sondern auf einer soliden Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit beruhen. Das schützt nicht nur die Kreditgeber, sondern vor allem die Menschen selbst. Niemandem ist geholfen, wenn Finanzierungsmöglichkeiten kurzfristig einfach erscheinen, am Ende aber in Überschuldung oder dauerhafte finanzielle Belastung führen. Verantwortungsvolle Kreditvergabe ist deshalb keine Hürde gegen Verbraucher, sondern ein Schutz für Verbraucher. Für mich zeigt sich daran sehr deutlich: Moderner Verbraucherschutz muss mit der Realität des Alltags Schritt halten. Wenn Kredite heute mit wenigen Klicks abgeschlossen werden können, dann brauchen wir umso klarere Regeln, mehr Transparenz und verlässliche Schutzstandards. Mit dem heutigen Beschluss sorgen wir dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Finanzierungen besser informiert sind, Risiken früher erkennen und vor Fehlentwicklungen wirksamer geschützt werden.

PPP-Programm des Bundestages schafft Chancen für junge Berufstätige

Austausch über den Atlantik eröffnet neue Perspektiven

Ich freue mich sehr, mit Herrn Reinicke einen jungen Forstwirt aus meinem Wahlkreis als Kandidaten für das Parlamentarische Patenschafts-Programm begleiten zu dürfen. Das PPP des Deutschen Bundestages bietet jungen Berufstätigen die besondere Chance, ein Jahr in den USA zu leben, zu lernen und zu arbeiten. Carl Reinecke absolviert derzeit eine Ausbildung zum Forstwirt und möchte das Austauschjahr nutzen, um seine Sprachkenntnisse weiter zu vertiefen, neue persönliche und berufliche Erfahrungen zu sammeln und die USA aus nächster Nähe kennenzulernen – besonders reizvoll ist für ihn dabei die Aussicht, Einblicke in die Arbeit in einem Nationalpark zu gewinnen. Ich wünsche Herrn Reinicke schon jetzt viel Erfolg für den weiteren Weg und eine spannende, prägende Zeit im Rahmen dieses besonderen Austauschs!

Impressum

Angaben gem. § 5 TMG:

Patrick Schnieder MdB

Platz der Republik 1 I 11011 Berlin

ERSTELLT VON
Patrick Schnieder

Danksagung:

Erstellt mit Bildern von Tobias Koch.