Ausgabe 329 - 24. April 2026
Liebe Leserinnen und Leser, die vergangenen Tage waren politisch von intensiven Beratungen über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts geprägt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie wir auf dauerhaft hohe Energiekosten reagieren und Unternehmen in Deutschland spürbar entlasten können. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung des Industriestrompreises durch die Europäische Kommission ist dabei in dieser Woche ein wichtiger Schritt gelungen. Der Industriestrompreis soll nun nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger in Kraft treten und Unternehmen rückwirkend für das Jahr 2026 entlasten. Damit ist der Weg frei für gezielte Entlastungen zugunsten energieintensiver Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb durch die hohen Stromkosten in besonderem Maße belastet sind. Gerade für unser Industrieland Deutschland ist das von großer Bedeutung. Hohe Energiekosten belasten nicht nur große Industrieunternehmen, sondern wirken sich auf ganze Wertschöpfungsketten aus – vom Mittelstand über Zulieferer bis hin zu Handwerk und Beschäftigung vor Ort. Umso wichtiger ist es, dass wir dort handeln, wo die Wettbewerbsfähigkeit besonders unter Druck geraten ist. Der Industriestrompreis ist deshalb ein wichtiges Signal für den Standort, weil er Entlastung mit Planungssicherheit verbindet und Unternehmen zugleich Spielräume für Investitionen eröffnet. Der Industriestrompreis ist dabei kein Allheilmittel, sondern ein gezieltes Instrument. Er verschafft besonders belasteten Unternehmen in den Jahren 2026 bis 2028 spürbar Luft und verbessert die Planbarkeit in einer Phase, in der hohe Energiepreise viele Investitionsentscheidungen erschweren. Klar ist aber auch: Dauerhaft wird der Standort Deutschland nur dann wieder stärker, wenn wir zugleich die Energieversorgung verlässlich sichern, Infrastruktur modernisieren und insgesamt bessere Bedingungen für Produktion, Innovation und Beschäftigung schaffen. Auch in Berlin wurden in dieser Sitzungswoche weitere wichtige Weichenstellungen vorgenommen. In diesem Newsletter geht es unter anderem um die Anpassung des Verpackungsrechts an europäische Vorgaben und um neue Regeln für den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Herzliche Grüße Ihr Patrick Schnieder
Gemeinsam Verantwortung für sichere Straßen
Nationale Verkehrssicherheitskonferenz setzt Schwerpunkte bei Landstraßen, Rad- und Fußverkehr sowie Prävention
Unter dem Motto „830.000 Kilometer Verantwortung – Gemeinsam für sichere Straßen“ haben wir im Bundesministerium für Verkehr die Nationale Verkehrssicherheitskonferenz 2026 ausgerichtet. Rund 300 Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sind dazu in Berlin zusammengekommen. Für mich bleibt klar: Trotz des bereits hohen Sicherheitsniveaus auf deutschen Straßen besteht weiterer Handlungsbedarf. Unser Maßstab ist die Vision Zero – also das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten weiter zu senken. Der Bund wird seine Präventionsarbeit deshalb noch stärker auf die Bereiche konzentrieren, in denen besondere Unfallrisiken bestehen. Dazu gehören vor allem Landstraßen, der Rad- und Fußverkehr sowie gefährdete Personengruppen. Gerade auf Landstraßen kommt es auf konkrete Maßnahmen an – etwa bei Hindernissen im Seitenraum, bei der Motorradsicherheit oder bei sicheren Querungen für den Radverkehr. Genau dort entscheidet sich oft sehr praktisch, ob Verkehrssicherheit vor Ort verbessert wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, wie ein sicheres Verkehrssystem den unterschiedlichen Anforderungen der Menschen gerecht werden kann. Sichere Mobilität muss allen offenstehen – unabhängig von Alter, Mobilitätsform oder körperlichen Voraussetzungen. Hinzu kommen Zielkonflikte und Flächenkonkurrenz, gerade bei der Gestaltung des Verkehrsraums. Umso wichtiger ist es, Sicherheit ganzheitlich zu denken und tragfähige Lösungen zu entwickeln, die im Alltag funktionieren. Dazu gehört für mich auch eine leistungsfähige Infrastruktur. Wir arbeiten in dieser Legislatur konsequent an einem Comeback der Infrastruktur. Absolute Priorität hat der Ausbau und Erhalt von Straße und Schiene, denn intakte und gut ausgebaute Verkehrswege stärken auch die Verkehrssicherheit. Die Konferenz hat zudem gezeigt, welches Potenzial in Vernetzung und moderner Technik liegt, wenn es darum geht, Sicherheit weiter zu erhöhen. Jetzt kommt es darauf an, diese Impulse in konkrete Maßnahmen zu übersetzen.
Energiewirtschaftsrecht wird an europäische Vorgaben angepasst
Bundestag berät Umsetzung des Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Der Bundestag hat sich in dieser Sitzungswoche in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets befasst. Ziel ist es, das nationale Energiewirtschaftsrecht an die neuen europäischen Vorgaben anzupassen und damit die Grundlage für eine modernisierte Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland zu schaffen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie bestehende Gasnetze weiterentwickelt und stärker auf den künftigen Einsatz von Wasserstoff ausgerichtet werden können. Vorgesehen sind unter anderem Regelungen zur Netzplanung für Gas und Wasserstoff, zum regulierten Zugang zu Wasserstoffnetzen sowie zur Kennzeichnung von Gasen und Wasserstoff in Versorgungsverträgen. Zudem soll die Planung enger mit Kommunen und Ländern verzahnt werden, damit der tatsächliche Bedarf vor Ort stärker berücksichtigt wird. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger. Denn das Gesetz soll dazu beitragen, dass die Energieversorgung gerade in einer Phase des Umbaus verlässlich, planbar und bezahlbar bleibt. Zugleich werden Netzentscheidungen künftig stärker mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt, sodass Veränderungen vor Ort besser vorbereitet und nachvollziehbarer werden.
Neue Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle
Bundestag berät Neuausrichtung des nationalen Rechtsrahmens
Der Bundestag hat sich in dieser Sitzungswoche in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche befasst. Hintergrund ist die neue EU-Verpackungsverordnung, die die Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle europaweit auf eine neue Grundlage stellt und ab dem 12. August 2026 grundsätzlich gilt. Deshalb muss nun auch das nationale Recht angepasst werden. Kern des Vorhabens ist, das bisherige Verpackungsgesetz aufzuheben und durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz zu ersetzen. Damit sollen bestehende nationale Strukturen dort erhalten und weiterentwickelt werden, wo die europäische Verordnung dafür Spielräume lässt. Zugleich geht es darum, Widersprüche zwischen nationalem Recht und unmittelbar geltenden europäischen Vorgaben zu vermeiden und einen verlässlichen Vollzugsrahmen zu schaffen. Entscheidend wird nun sein, die neuen europäischen Vorgaben so in nationales Recht zu überführen, dass daraus kein zusätzlicher Regelungswirrwarr entsteht. Wer Verpackungen herstellt, in Verkehr bringt oder verwertet, braucht klare Zuständigkeiten, praktikable Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen. Die weitere Beratung muss daher vor allem darauf gerichtet sein, Rechtssicherheit zu schaffen und unnötige Belastungen zu vermeiden.
Mehr Klarheit beim Datenaustausch über Kurzzeitvermietungen
Bundestag beschließt Gesetz zu einheitlichen digitalen Verfahren
Mit dem in dieser Sitzungswoche beschlossenen Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass europäische Vorgaben zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen in Deutschland einheitlich umgesetzt werden. Ziel ist es, Verfahren zu vereinheitlichen, digitale Abläufe zu verbessern und den Austausch relevanter Daten zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern verlässlicher zu organisieren. Kern des Gesetzes ist, dass die Bundesnetzagentur zur zentralen digitalen Zugangsstelle wird. Künftig sollen Daten bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com automatisiert zusammengeführt werden, damit berechtigte Landes- und Kommunalbehörden sowie Statistikämter darauf zugreifen können. Damit wird ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der bisherige unterschiedliche Verfahren bündelt und mehr Übersicht ermöglicht. Zugleich stärkt das Gesetz die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur bei der Durchsetzung bestimmter Diskriminierungsverbote im europäischen Binnenmarkt. Dazu gehören unter anderem Pflichten von Online-Plattformen nach der Geoblocking-Verordnung. Aus meiner Sicht ist das ein sinnvoller Schritt. Wenn europäische Regeln umgesetzt werden, sollte das so geschehen, dass daraus in der Praxis mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit und möglichst wenig zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen. Genau dazu leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag.
Drei-Maare-Realschule plus aus Daun im Bundestag zu Besuch
Im Rahmen des Geschichts- und Sozialkundeunterrichts bot die Klassenfahrt nach Berlin den Schülerinnen und Schülern eine besondere Gelegenheit, politische Prozesse dort kennenzulernen, wo sie tatsächlich stattfinden. Vor Ort erhielten sie anschauliche Einblicke in die parlamentarische Arbeit und konnten erleben, wie politische Entscheidungen vorbereitet, diskutiert und getroffen werden. Der Besuch in der Hauptstadt ermöglichte es ihnen, zentrale Institutionen unserer Demokratie aus nächster Nähe zu entdecken und die im Unterricht behandelten Inhalte auf eindrucksvolle Weise mit der Realität zu verknüpfen.
Danksagung:
Erstellt mit Bildern von Tobias Koch.