Porträt
Danuta Zemp, Sie traten Ende 2022 nach über fünfeinhalb Jahren aus dem ANQ-Vorstand zurück. Vermissen Sie den ANQ schon?
Ja, auf jeden Fall! Ich habe sehr gerne im Vorstand mitgearbeitet. Dass in einem Gremium unterschiedlichste Positionen so kollegial und auf Augenhöhe zwischen Kantonen, Versicherern und Leistungserbringern ausdiskutiert werden, ist aus meiner Sicht einmalig. Mein Rücktritt ist beruflich begründet: Weil ich per 1. November 2022 die Leitung der Rheinburg-Klinik aus der Kliniken Valens Gruppe übernommen habe, kann ich natürlich nicht mehr als Kantonsvertreterin im ANQ wirken.
Im ANQ-Vorstand sind Leistungserbringer, Versicherer und Kantone vertreten. Da gibt es bestimmt auch engagiert geführte Kontroversen.
Das ist richtig. Alle Vorstandsmitglieder sind von ihrer Organisation entsandt und müssen sich natürlich für spezifische Interessen einsetzen. Bei jedem Thema sind somit automatisch alle Sichtweisen vertreten, jedes Thema wird in seiner ganzen Bandbreite beleuchtet. Die Diskussionen sind entsprechend intensiv, vor allem wenn es um Zuständigkeiten und Kosten geht. Unterschiedliche Standpunkte werden so lange sachorientiert diskutiert, bis eine tragfähige Lösung gefunden ist. Diese ausgeprägte Kollegialität und die starke Diskussionskultur sind möglich, weil alle das gleiche übergeordnete Ziel – gute und sinnhafte Qualität im Gesundheitswesen – verfolgen. Das einigt und eröffnet immer wieder Möglichkeiten für einen Konsens.
Hatten Sie als Kantonsärztin auch mit den ANQ-Messungen zu tun?
Jeder Kanton ist gleichzeitig Bewilligungsinstanz und Aufsichtsbehörde, und jeder Kanton organisiert diese Aufgaben etwas anders. Positionierung und personelle Ressourcen für den Qualitätsbereich unterscheiden sich deshalb stark von Kanton zu Kanton. In St. Gallen ist das Kantonsarztamt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Gesundheitsversorgung für Themen der Versorgungsqualität zuständig. Deshalb hatte ich beruflich mit den Messergebnissen zu tun. Kommt es – vor allem wiederholt – zu auffälligen Messresultaten, muss das Thema aktiv mit den jeweiligen Spitälern aufgenommen werden.
Was war Ihnen als Kantonsvertreterin im ANQ-Vorstand besonders wichtig?
Ich habe versucht, die Stimme der Kantone in den ANQ-Vorstand zu tragen. Dafür stand ich in regem Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen in anderen Kantonen. Andererseits habe ich mich gegenüber den Kantonen als Botschafterin des ANQ verstanden. Nicht alle Kantone sehen die Bedeutung und die Rolle des ANQ. Weil der Gesetzgeber die Qualität respektive die Qualitätsverträge in die Hände der Tarifpartner gelegt hat, gilt diese vielerorts nicht als kantonaler Schwerpunkt. Wenn es aber um die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten oder um die Spitalplanung geht, stehen die Kantone in der Verantwortung, sich auch mit Themen der Qualität auseinanderzusetzen. Der ANQ bietet einen idealen Rahmen, um sich zu koordinieren und die Umsetzung der jeweiligen Vorgaben zu besprechen. Damit können wir Doppelspurigkeiten in Bezug auf Auflagen der Kantone und der Versicherer und noch mehr Bürokratie für die Leistungserbringer verhindern.
Welche Messthemen sind aus Ihrer Sicht für die Kantone speziell von Bedeutung?
PROMs – die Beurteilung der Auswirkungen einer Behandlung oder einer Intervention aus Patientensicht – und die Indikationsqualität sind für mich von zentraler Bedeutung. Beide Aspekte werden erst im Ansatz analysiert und müssten unbedingt noch mehr Gewicht erhalten. Gerade in einem Land, in dem sehr viele Gesundheitsleistungen erbracht werden, ist eine hohe Indikationsqualität entscheidend. Heute sind gemäss Schätzungen aus den USA 20 bis 30 Prozent aller Eingriffe nicht oder noch nicht nötig. Messungen der Indikationsqualität überprüfen, ob die Patientinnen und Patienten zum richtigen Zeitpunkt die richtige Behandlung erhalten. Voraussetzung ist, dass klare, messbare Indikationskriterien vorhanden sind – und dass sich alle Behandelnden tief ins Handwerk schauen lassen.
Gab es Dossiers, die in Ihrer Zeit im ANQ-Vorstand regelmässig auf der Traktandenliste standen?
Die strategische Ausrichtung des ANQ im Lichte der gesetzlichen Veränderungen bildete während der gesamten Zeit einen wichtigen Schwerpunkt. Ein Resultat dieser Arbeit ist, dass der ANQ neue Aufgaben übernimmt und seine Dienstleistungen vor allem in Zusammenhang mit den Qualitätsverträgen erweitert. Wir befassten uns zudem regelmässig mit der Weiterentwicklung von einzelnen Messungen, denn die Messungen und deren Resultate sollen nicht nur den Kantonen und Versicherern, sondern auch den Spitälern und Kliniken zur Weiterentwicklung der Qualität dienen.
Wo sehen Sie Möglichkeiten zur Weiterentwicklung für den ANQ?
Der ANQ übernimmt für Leistungserbringer und Versicherer neue Aufgaben in der Umsetzung der Qualitätsverträge. Dabei stellt er eine enge Vernetzung mit den Kantonen sicher. Diese Rolle als Koordinator und Moderator könnte der ANQ weiter ausbauen und zum Beispiel gezielte Angebote schaffen, um die Kantone in ihren Qualitätsaufgaben zu unterstützen. Dies wäre gerade für Kantone wertvoll, die über wenig eigene Ressourcen und Know-how verfügen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der ANQ künftig regionale Round Tables organisiert und moderiert. Das würde – gerade wenn es um Sanktionen gegenüber einzelnen Leistungserbringern geht – auch auf der operativen Ebene eine Synchronisierung der Qualitätsaktivitäten der Kantone und Versicherer ermöglichen.
Was wünschen Sie dem ANQ für die Zukunft?
Bevor wir von der Zukunft sprechen, möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich für das Vergangene zu bedanken. Für das enge Teamwork und die gute Zusammenarbeit danke ich dem Vorstand ganz herzlich. Ein grosser Dank geht auch an die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden an der Geschäftsstelle. Ihr unglaubliches Engagement, der persönliche Einsatz und ihre Begeisterung haben mich immer wieder beeindruckt.
Was die Zukunft betrifft, ist für mich klar: Die Vergütung von Gesundheitsleistungen wird künftig qualitätsorientiert erfolgen. Damit erhält die Qualität noch mehr Gewicht. Gerade im ambulanten Bereich ist die Qualitätssicherung noch wenig verankert. Bis vor Kurzem beschränkten sich die Qualitätsvorgaben nur auf den stationären Bereich. Mit der Neuregelung der Zulassung von zum Beispiel Ärztinnen und Ärzten halten Qualitätsvorgaben definitiv Einzug in den ambulanten Sektor. Der ANQ könnte im gesamten Gesundheitswesen eine noch stärkere Rolle spielen. Ich sehe ihn als Fahnenträger und wünsche mir, dass der ANQ ein eigentlicher Qualitätshub für das Gesundheitswesen wird.
Dr. med. Danuta Zemp, MPH, war von 2017 bis 2022 Kantonsärztin des Kantons St.Gallen. Zuvor war sie unter anderem im Kanton Tessin als stellvertretende Kantonsärztin und im Kanton Zürich als Aidsbeauftragte tätig. Seit November 2022 ist sie Klinikdirektorin der Rehabilitationsklinik Rheinburg in Walzenhausen. Parallel absolviert sie ein Executive MBA an der Universität St.Gallen.
Fotos: © Geri Krischker / ANQ; Daniela Bologna (1. Bild)