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Berlin aktuell Patrick Schnieder MdB

Ausgabe 286 - 17. November 2023

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 2. Nachtragshaushalt 2021 ist im politischen Berlin eingeschlagen wie eine Bombe. Die Richter erklärten zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik einen Haushalt für nichtig und eine der ersten Amtshandlungen der Ampel-Regierung für verfassungswidrig. Vorbereitet wurde besagter Nachtragshaushalt vom ehemaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Umgesetzt wurde er vom heutigen Finanzminister Christian Lindner.

Binnen weniger Monate zeigt das Verfassungsgericht der Ampel damit zum zweiten Mal die rote Karte. Im Juli hat Karlsruhe dem Eilantrag meines CDU-Kollegen Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) stattgegeben. Am Mittwoch folgte Karlsruhe in allen Punkten der Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Haushaltspolitik der Ampel. Angesichts dieser Voll-Klatsche mag man davon ausgehen, dass die Ampel in sich geht und ihr Handeln überdenkt. Leider ist das Gegenteil der Fall: Wie bei den Beratungen zum GEG ignoriert die Ampel das Urteil aus Karlsruhe und setzt ihre Haushaltsberatungen unbeirrt fort. Das ist respektlos gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und den Steuerzahlern sowie im höchsten Maße unseriös.

Nach zwei aufeinanderfolgenden Sitzungswochen in Berlin freue ich mich nun auf eine Woche mit vielen interessanten Terminen im Wahlkreis. Darüber berichte ich wie gewohnt in der nächsten Ausgabe meines Newsletters.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Herzliche Grüße

Ihr Patrick Schnieder

Das Karlsruhe-Urteil und seine Folgen

Um was geht es?

Die Schuldenbremse legt fest, dass jede Bundesregierung nur so viel Geld ausgeben darf, wie sie hat. Umfangreichere Schulden dürfen nur in außergewöhnlichen Notsituationen gemacht werden. Bedingung ist zudem, dass die Mittel zweckgebunden zur Bekämpfung der jeweiligen Notsituation ausgegeben werden. Eine derartige Notsituation war die Corona-Krise. Der Bund hat zur Bekämpfung der Krise im Jahr 2021 Kreditermächtigungen eingeholt. Schlussendlich wurden die Kreditermächtigungen jedoch nicht gebraucht, da die Wirtschaft sich besser von der Corona-Krise erholt hat als gedacht. Die Kredite wurden daher doch nicht aufgenommen, obwohl sie im Haushalt schon eingeplant waren. Diese Corona-Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro wollte die Ampel im Rahmen des Zweiten Nachtragshaushaltes 2021 umwandeln und für Klimaschutzprojekte ausgeben. Das Geld sollte dafür nicht im regulären Haushalt verbucht, sondern in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) überführt werden. Gegen dieses Vorhaben haben die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im April 2022 Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Aus unserer Sicht verstößt die Idee der Ampel gegen die Schuldenbremse und wesentliche Haushaltsgrundsätze.

Das Bundesverfassungsgericht ist unserer Argumentation in seiner Entscheidung voll umfassend gefolgt. Es hat den 2. Nachtragshaushalt 2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Zudem hat Karlsruhe die Jährlichkeit aller Einnahmen und Ausgaben und das Vorherigkeitsgebot (ein Haushaltsplan muss vor Beginn des Haushaltsjahres beschlossen sein) gestärkt.

Was sind die Folgen?

Der Ampel fehlen nun 60 Milliarden Euro für Klimaschutzprojekte, die sie über den KTF finanzieren wollte. Hierzu zählen beispielsweise die Förderung für den Heizungsaustausch im Rahmen des GEG oder das Strompreispaket für die Industrie.

Zugleich hat Karlsruhe mit seiner Entscheidung der Ampel die Grundlage ihrer Zusammenarbeit entzogen. Durch das Urteil wird die Ampel erneut mit ihrem grundlegenden Problem konfrontiert, welches sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen zeigte. Die Grünen wollten damals Milliarden für Klimaschutzprojekte, die SPD wollte Milliarden für "Sozialprojekte" wie das Bürgergeld und die FDP wollte keine Steuererhöhungen und an der Schuldenbremse festhalten. Der Ampel fehlte also Geld. Während den Koalitionsverhandlungen hat die Ampel dieses Problem gelöst, indem die Umschichtung der Corona-Kredite in Klima-Kredite vereinbart wurde. Dieses Geld fehlt nun. Eigentlich müsste die Ampel ihren Koalitionsvertrag neu verhandeln. Denn für die roten und grünen Prestigeprojekte fehlt nun eigentlich das Geld.

Das Urteil hat zudem erhebliche Auswirkungen auf ein weiteres Sondervermögen der Ampel - den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Der vom Kanzler zum Doppel-Wumms erklärte WSF in Höhe von 200 Milliarden Euro diente zur Finanzierung der Energiepreisbremsen. Auch der WSF wurde mit Krediten finanziert und ist nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts falsch verbucht.

Was will die Union?

Kurz gesagt: Eine verlässliche, seriöse und generationengerechte Haushaltspolitik. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Folgen für die Haushaltspolitik. Es bedeutet das Ende aller schuldenfinanzierter Sondervermögen. Die Ampel hat mit ihrem Handeln sehenden Auges in großem Umfang erhebliche haushalterische Probleme geschaffen. Spätestens seit den Ausführungen des Bundesverfassungsgericht im Rahmen der ebenfalls von der Unionsfraktion beantragten einstweiligen Anordnung Anfang Dezember 2022 hätte sie vorsichtiger agieren müssen. Stattdessen wurden immer neue Verpflichtungen eingegangen.

Angesichts der immensen Tragweite der Entscheidung müssen aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Haushaltsberatungen für 2024 unterbrochen werden. Die Ampel sollte die Entscheidung aus Karlsruhe in Ruhe prüfen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Angesichts der nun fehlenden 60 Milliarden Euro muss der Haushalt 2024 und die mittelfristige Finanzplanung neu aufgestellt werden. Nach derzeitigem Stand scheint die Ampel hierzu jedoch nicht bereit zu sein. Sie setzt die Beratungen unbeirrt fort. Die entscheidende Bereinigungssitzung für den Haushalt 2024 fand am vergangenen Donnerstag statt.

Die Union hält an der Schuldenbremse fest. Das sind wir den nachfolgenden Generationen schuldig. Jedwede Lockerung der Schuldenbremse lehnen wir daher ab.

Union fordert Kürzungen bei Leistungen für Asylbewerber

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Ausweitung der Bezugsdauer von abgesenkten Leistungen, also den Asylbewerberleistungen, von 18 auf 36 Monate vorsieht. Dies hätte zur Folge, dass Asylbewerber erst nach 36 Monaten Anspruch auf Bürgergeld haben. Zudem soll sich für den Zeitraum von 36 Monaten die medizinische Versorgung auf die Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränken.

Die großzügigen Sozialleistungen in Deutschland sind ein wesentlicher Anreiz für die Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer der abgesenkten Leistungen entfällt dieser Anreiz. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich ebenfalls auf diese Maßnahme geeinigt. Wir müssen derzeit alles tun, was dazu beträgt, die Zahl der Asylbewerber in Deutschland zu reduzieren, um unsere Infrastruktur vor dem Kollaps zu bewahren und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung zu erhalten. Die Verlängerung der Bezugsdauer ist hierfür ein erster wichtiger Schritt. Weitere müssen folgen.

Lauterbach muss seinen Worten endlich Taten folgen lassen

Seit Wochen protestieren die Kassenärzte im Rahmen der Aktion „Praxenkollaps“ gegen die Politik der Bundesregierung und warnen vor einem Zusammenbruch der ambulanten Versorgung. Ich habe in den vergangenen Wochen zahlreiche E-Mails besorgter Ärzte und Patienten erhalten. Die Entwicklung der letzten Monate ist in der Tat Grund zur Sorge. Bereits im vergangenen Jahr haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion davor gewarnt, dass die von der Ampel vorgenommen Kürzungen, etwa bei der Vergütung von Neupatienten, negative Auswirkungen auf die Versorgung in der Fläche haben wird. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach muss endlich Maßnahmen ergreifen, um die ambulante Versorgung zu stabilisieren. Vor Monaten hat er den Ärzten Maßnahmen zur Entbürokratisierung in den Praxen, die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und eine bessere Digitalisierung in Aussicht gestellt. Umgesetzt ist davon bis heute nichts. Lauterbach muss seinen Worten endlich Taten folgen lassen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mit mehreren parlamentarischen Initiativen auf die Lage der ambulanten Versorgung aufmerksam gemacht und Vorschläge zur Verbesserung der Situation in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir wollen beispielsweise mit einem Inflationszuschuss für Medizinische Fachangestellte dem Personalmangel in den Praxen entsprechende Anreize entgegensetzen. Auf unsere Vorschläge ist die Ampel bislang jedoch nicht eingegangen und lässt so wertvolle Zeit verstreichen.

Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit

In unserer CDU-Landesgruppensitzung haben wir am Montag Vertreter der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit empfangen. Im Gespräch mit Heidrun Schulz (Vorsitzende der Geschäftsführung), Benjamin Wehbring (operativer Geschäftsführer) und Martina Pohl (Beraterin Zusammenarbeit Landespolitik) ging es um den Fachkräftemangel. Wir waren uns einig, dass wir zunächst unser inländisches Potenzial weiter nutzen müssen, indem z.B. Frauen und junge Menschen ohne Erwerbstätigkeit besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Darüber hinaus muss die Anerkennung von Berufsabschlüssen in der EU weiter vereinheitlicht werden. Mit Blick auf Fachkräfte aus Drittstaaten müssen bürokratische Prozesse unbedingt verschlankt und die VISA-Vergabe beschleunigt werden. Als CDU schlagen wir deshalb die Einrichtung einer neuen Agentur für Einwanderung vor, die ausländischen Fachkräften alle Services aus einer Hand bietet: von der Arbeitsplatzvermittlung, der Prüfung der Voraussetzungen für die Einreise, über das nötige Visum bis hin zum Aufenthaltstitel nach Ankunft in Deutschland. Damit könnte auch die Bundesagentur für Arbeit entlastet werden.

Außerdem haben wir über die Einführung der Kindergrundsicherung gesprochen. Hier braucht die Bundesagentur endlich Klarheit von der Ampel. Die von der Bundesregierung angepeilte Einführung zu Beginn des Jahres 2025 ist für die Bundesagentur aus finanziellen, organisatorischen und personellen Gründen völlig unrealistisch. Statt auf die Experten zu hören, will die Ampel und insbesondere Familienministerin Paus die Kindergrundsicherung mit der Brechstange durchsetzen. Letztlich bestehen große Zweifel daran, ob das Geld überhaupt bei den Kindern ankommen wird, da der Verwaltungsaufwand für dieses Bürokratiemonster enorm hoch ist.

"Take off"-Ausbildungsmesse in Wittlich

Zwischen zwei Sitzungswochen ist nicht viel Zeit für Termine im Wahlkreis. Aber einen Besuch der Ausbildungsmesse "Take off" in Wittlich wollte ich mir am Sonntag nicht entgehen lassen. Der Wirtschaftskreis Bernkastel-Wittlich e. V. unter Leitung von Frank Weigelt hatte mit 70 ausstellenden Unternehmen und Organisationen – von Handwerksbetrieben bis zu internationalen Konzernen, von Verwaltungen bis zum Roten Kreuz – wieder viele spannende Arbeitgeber versammelt, bei denen sich junge Talente über Ausbildung und duales Studium informieren können. Eins ist nach dem Rundgang klar: Ein Ausbildungsplatz legt ein solides Fundament für ein erfülltes Berufsleben.

Impressum

Angaben gem. § 5 TMG:

Patrick Schnieder MdB

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