Ausgabe 326 - 20. März 2026
Liebe Leserinnen und Leser, die Lage im Nahen Osten bleibt außerordentlich angespannt. Seit dem 28. Februar führen die USA und Israel Militärschläge gegen den Iran durch. Entscheidend ist nun, dass der Konflikt nicht weiter eskaliert und die Region nicht noch tiefer in die Destabilisierung gerät. Auch Außenminister Wadephul hat bei seinen Gesprächen in der Region deutlich gemacht, dass nun alles darangesetzt werden muss, eine Ausweitung des Krieges und eine internationale Energiekrise zu verhindern. Dass diese Krise auch für uns in Deutschland nicht ohne Folgen bleibt, zeigt sich derzeit besonders deutlich an den Energie- und Kraftstoffmärkten. Nach aktuellen ADAC-Daten lag der durchschnittliche Preis für Super E10 am 17. März bei 2,042 Euro pro Liter, Diesel bei 2,162 Euro. Gegenüber dem letzten Tag vor Kriegsbeginn entspricht das einem Anstieg von rund 28 Cent bei Benzin und sogar rund 46 Cent bei Diesel. Gerade deshalb darf sich der Staat nicht auf eine bloße Beobachterrolle beschränken. Wenn geopolitische Krisen die Preise treiben, muss verhindert werden, dass zusätzliche Belastungen durch mangelnden Wettbewerb oder überzogene Preissprünge an den Tankstellen noch verschärft werden. Genau hier setzt ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorbereiteter Gesetzentwurf für ein Kraftstoffmaßnahmenpaket an. Der Entwurf sieht drei konkrete Maßnahmen vor: Erstens sollen Tankstellen die Preise für Super E5, Super E10 und Diesel künftig nur noch einmal täglich um 12 Uhr anheben dürfen. Preissenkungen sollen weiterhin jederzeit möglich bleiben. Damit sollen die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher verlässlicher und besser nachvollziehbar werden. Zweitens soll das Bundeskartellamt schärfere Eingriffsmöglichkeiten gegen missbräuchlich überhöhte Preise im Kraftstoffgroßhandel erhalten. Drittens sollen Wettbewerbsverfahren nach Sektoruntersuchungen schneller und unbürokratischer werden, damit Missstände auf dem Kraftstoffmarkt rascher behoben werden können. Ziel ist also nicht, Preise staatlich festzusetzen, sondern den Wettbewerb wirksamer durchzusetzen und die Preisbildung für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter zu machen. Der Gesetzentwurf für das Kraftstoffmaßnahmenpaket ist inzwischen in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Das unterstreicht, dass die Koalition in diesem Bereich zügig handeln will. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Für mich zeigt sich daran sehr deutlich, wie eng Außen- und Sicherheitspolitik, Energieversorgung und die Alltagssorgen der Menschen miteinander verbunden sind. Konflikte in einer fernen Region wirken sich am Ende ganz konkret an der Zapfsäule und im Geldbeutel von Pendlern, Familien und Betrieben aus. Umso wichtiger ist es, außenpolitisch besonnen und zugleich entschlossen zu handeln und im Inland für faire Rahmenbedingungen zu sorgen. Gerade in einer Zeit, in der Fragen von Mobilität, Energieversorgung und Klimaschutz immer stärker zusammenwirken, kommt es auf verlässliche und praxistaugliche Lösungen an. In diesem Newsletter geht es deshalb auch um zentrale verkehrspolitische Themen – von der Förderung klimafreundlicher Busse über weitere Fortschritte bei der digitalen Fahrzeugverwaltung bis hin zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Herzliche Grüße Ihr Patrick Schnieder
Förderung für klimafreundliche Busse wird fortgesetzt
Der Bund unterstützt die Beschaffung von rund 1.900 Elektrobussen
Der Umstieg auf klimafreundliche Antriebe im öffentlichen Personennahverkehr kommt weiter voran. Auf der Fachkonferenz „klimafreundliche Busse“ in Berlin habe ich Förderurkunden an Verkehrsunternehmen aus ganz Deutschland übergeben. Im aktuellen Förderaufruf erhalten 151 Unternehmen insgesamt 417 Millionen Euro. Gefördert wird die Beschaffung von 1.887 neuen Elektrobussen. Elektrobusse sind ein wichtiger Baustein für einen modernen und klimafreundlichen ÖPNV. Sie tragen dazu bei, Mobilität sauberer, leiser und zukunftsfester zu machen. Davon profitieren nicht nur Klima und Umwelt, sondern auch die Fahrgäste und die Anwohner vor Ort. Bereits heute sind mehr als 2.200 durch den Bund geförderte Elektrobusse im Einsatz. Dadurch werden im Vergleich zu Dieselbussen schon jetzt mehr als 130.000 Tonnen CO₂ eingespart. Mit den nun geförderten Fahrzeugen kommt ein weiterer deutlicher Ausbau hinzu. Zugleich zeigt sich, dass der eingeschlagene Weg funktioniert. Seit 2021 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die Transformation des Busverkehrs mit der Förderrichtlinie für alternative Antriebe. Über insgesamt 400 Projekte konnten bislang 334 Unternehmen gefördert werden. Dabei geht es nicht nur um die Anschaffung neuer Fahrzeuge, sondern auch um Lade-, Tank- und Wartungsinfrastruktur sowie um Machbarkeitsstudien. Insgesamt wurden auf diesem Weg bereits rund 5.300 Fahrzeuge und knapp 100 Studien unterstützt. Mir ist wichtig, dass Klimaschutz und alltagstaugliche Mobilität zusammen gedacht werden. Ein leistungsfähiger öffentlicher Nahverkehr muss zuverlässig, bezahlbar und zugleich zukunftsfest aufgestellt sein. Die Förderung alternativer Busantriebe ist deshalb ein ganz konkreter Beitrag dazu, Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen bei dieser Umstellung zu unterstützen. Diesen Weg werden wir fortsetzen. Ich habe auf der Konferenz angekündigt, noch im Frühjahr 2026 eine neue Förderrichtlinie zu veröffentlichen und einen weiteren Förderaufruf zu starten. Dafür wollen wir im Jahr 2026 bis zu 500 Millionen Euro bereitstellen. Das ist ein wichtiges Signal an die Verkehrsunternehmen, dass der Bund die Modernisierung des ÖPNV weiterhin verlässlich begleitet.
i-Kfz-App wird für Unternehmen praxistauglicher
Digitaler Fahrzeugschein kann künftig auch per QR-Code übertragen werden
Die Digitalisierung der Fahrzeugverwaltung kommt einen weiteren Schritt voran. Mit der i-Kfz-App kann der digitale Fahrzeugschein bereits seit November 2025 auf dem Smartphone verwaltet werden. Künftig wird die Nutzung nun deutlich einfacher: Im Rahmen eines digitalen Zulassungsprozesses kann die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr nur über die eID-Funktion des Personalausweises, sondern auch per QR-Code direkt in die App übertragen werden. Der QR-Code wird automatisch am Ende des jeweiligen Online-Zulassungsverfahrens über die i-Kfz-Portale erzeugt. Gerade für Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleister und Fuhrparkbetreiber ist das ein spürbarer Fortschritt. Digitale Fahrzeugscheine können bei Neuzulassungen damit einfacher in der App bereitgestellt werden, ohne dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf persönliche eID-Daten benötigen. Das erleichtert interne Abläufe und ist insbesondere dort von Bedeutung, wo Fahrzeuge von mehreren Fahrerinnen und Fahrern genutzt werden. Die Neuerung zeigt zugleich, worauf es bei der Digitalisierung der Verwaltung ankommt: Digitale Angebote müssen nicht nur technisch möglich sein, sondern auch im Alltag praktikabel funktionieren. Genau an diesem Punkt setzt die Erweiterung an. Mit der zusätzlichen QR-Code-Funktion wird die i-Kfz-App anwenderfreundlicher und besser in betriebliche Abläufe integrierbar. Dass die App inzwischen von mehr als 1,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern verwendet wird, zeigt zudem, dass digitale Verwaltungsangebote dann angenommen werden, wenn sie konkret nützen und einfach handhabbar sind. Besonders wichtig ist mir auch der Aspekt der Barrierefreiheit. Die i-Kfz-App ist die erste App in Deutschland, die die Prüfung nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vollständig bestanden hat. Digitale Verwaltung muss eben nicht nur innovativ, sondern auch so ausgestaltet sein, dass sie von möglichst allen Menschen einfach genutzt werden kann. Insgesamt ist die Weiterentwicklung der i-Kfz-App ein gutes Beispiel dafür, wie Digitalisierung ganz konkret Mehrwert schaffen kann: durch einfachere Verfahren, weniger Aufwand und eine Verwaltung, die sich stärker an den praktischen Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen orientiert. Zugleich arbeitet das BMV bereits am nächsten Schritt: Geplant ist, Ende 2026 auch den digitalen Führerschein in der i-Kfz-App anzubieten.
Weiterentwicklung der THG-Quote im Verkehrssektor
Gesetzentwurf zur Minderung von Treibhausgasen bei Kraftstoffen weiterhin im parlamentarischen Verfahren
Mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote will die Bundesregierung ein zentrales Klimaschutzinstrument im Verkehrsbereich fortentwickeln und zugleich an neue europäische Vorgaben anpassen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Im Kern geht es darum, Kraftstoffanbieter künftig stärker zur Minderung von Treibhausgasen zu verpflichten. Die THG-Quote soll dazu bis 2040 fortgeschrieben und schrittweise auf 59 Prozent angehoben werden. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Emissionen in den kommenden Jahren deutlich stärker senken müssen – etwa durch den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe, erneuerbaren Stroms, grünen Wasserstoffs oder synthetischer Kraftstoffe. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf mehrere wichtige Nachsteuerungen. So soll die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe weiter angehoben und erstmals eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs eingeführt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, bestimmte bisherige Doppelanrechnungen zu beenden und die Regeln insgesamt klarer und zielgenauer auszugestalten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Missbrauchsbekämpfung. Künftig sollen erneuerbare Kraftstoffe nur dann auf die Quote angerechnet werden können, wenn wirksame staatliche Vor-Ort-Kontrollen möglich sind. Damit soll sichergestellt werden, dass Klimaschutzinstrumente nicht durch Betrug oder intransparente Lieferketten unterlaufen werden. Auch bei den eingesetzten Rohstoffen werden strengere Maßstäbe angelegt. So soll die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion beendet werden. Zugleich werden europäische Vorgaben zu nachhaltigen Flugkraftstoffen in nationales Recht überführt. Damit wird nicht nur der Straßenverkehr, sondern auch der Luftverkehr stärker in die Klimaschutzstrategie einbezogen. Insgesamt verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, Klimaschutz im Verkehr wirksam voranzubringen, Investitions- und Planungssicherheit zu schaffen und zugleich den Hochlauf neuer Technologien wie Wasserstoff und synthetischer Kraftstoffe zu unterstützen. Entscheidend wird dabei sein, Klimaschutz, technologische Offenheit und wirtschaftliche Umsetzbarkeit in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
Bahnhöfe als Orte der Mobilität und der sozialen Teilhabe
Besuch beim Projekt „Sozialraum Bahnhof“ in Trier
In der vergangenen Woche habe ich in Trier das Projekt „Sozialraum Bahnhof“ besucht. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Caritas konnte ich mir vor Ort ein Bild davon machen, wie Bahnhöfe und ihr Umfeld nicht nur als Verkehrsknotenpunkte, sondern auch als Orte sozialer Teilhabe gestaltet werden können. Gerade am Haltepunkt Trier-West wird deutlich, welches Potenzial in diesem Ansatz liegt. Bahnhöfe sind für Millionen von Reisenden jeden Tag Ausgangspunkt ihrer Wege – zur Arbeit, zu Terminen oder in den Urlaub. Zugleich sind sie öffentliche Räume, in denen sehr unterschiedliche Menschen aufeinandertreffen. Für manche sind sie aber auch ein letzter Anlaufpunkt in schwierigen Lebenslagen. Umso wichtiger ist es, dort niedrigschwellige Hilfsangebote bereitzustellen und soziale Unterstützung sichtbar und erreichbar zu machen. Ein konkretes Beispiel dafür ist das Benedikt-Labre-Haus direkt am Haltepunkt Trier-West. In dem ehemaligen Bahnhofsgebäude gibt es Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegung und fachliche Beratung für Menschen in prekären Lebenssituationen. Hier zeigt sich sehr konkret, dass Mobilität und soziale Verantwortung zusammengehören. Bahnhöfe sind eben mehr als reine Ein- und Umstiegsorte – sie prägen auch das soziale Umfeld einer Stadt. Mit dem von der Stiftung Mercator geförderten Projekt wird dieser Ansatz derzeit an 15 Standorten in Deutschland verfolgt. Ich halte das für ein wichtiges Signal: Eine moderne Verkehrspolitik darf sich nicht allein auf Infrastruktur im technischen Sinn beschränken, sondern muss auch die soziale Dimension öffentlicher Räume mitdenken.
Verleihung der Zelter- und Pro-Musica-Plaketten in Kaiserslautern
Ehrung für ein Jahrhundert musikalischen Engagements im Amateurbereich
In Kaiserslautern durfte ich in diesem Jahr in Vertretung des Bundespräsidenten die ersten Zelter- und Pro-Musica-Plaketten des Jahres 2026 überreichen. Die Zelter-Plakette erhielt der Chor Mainzer Hofsänger, die Pro-Musica-Plakette wurde an den Musik- und Unterhaltungsverein Lauschied e. V. verliehen. Damit wurden zwei Ensembles geehrt, die stellvertretend für viele weitere Chöre und Musikvereine in Deutschland seit mehr als 100 Jahren mit großem Engagement musikalische Arbeit leisten. Diese Auszeichnungen machen deutlich, welchen hohen Stellenwert die Amateurmusik in unserem Land hat. Chöre, Musikvereine und Orchester tragen seit Generationen dazu bei, kulturelles Leben vor Ort zu gestalten, Gemeinschaft zu stiften und Menschen über alle Altersgruppen hinweg miteinander zu verbinden. Gerade dort, wo Musik ehrenamtlich getragen wird, zeigt sich, wie viel Leidenschaft, Verlässlichkeit und Zusammenhalt in unserem kulturellen Leben steckt. Die ausgezeichneten Ensembles stehen dabei beispielhaft für viele Musikerinnen und Musiker, die sich mit großem persönlichen Einsatz einbringen. Dieses Engagement verdient Anerkennung und öffentliche Sichtbarkeit. Mein Dank gilt daher auch dem Bundesmusikverband Chor & Orchester und seiner Präsidentin Derya Türk-Nachbaur, die mit den Tagen der Chor- und Orchestermusik 2026 in Kaiserslautern einen würdigen Rahmen für die Verleihung geschaffen haben. Kaiserslautern war damit für einige Tage ein besonderer Ort der Begegnung und ein starkes Zeichen für die Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland.
Danksagung:
Erstellt mit Bildern von Tobias Koch.