Ausgabe 334 - 10. Juli 2026
Liebe Leserinnen und Leser, mit dem Ende dieser Sitzungswoche beginnt die parlamentarische Sommerpause. Das ist ein guter Zeitpunkt, um nicht nur auf die einzelnen Beschlüsse dieser Woche zu schauen, sondern auch auf das, was seit dem Start dieser Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht wurde. Denn ich nehme durchaus wahr: Viele Menschen fragen sich, ob in Berlin genug passiert, ob Entscheidungen schnell genug getroffen werden und ob politische Vorhaben im Alltag überhaupt ankommen. Diese Kritik muss man ernst nehmen. Nicht jede Maßnahme wirkt sofort. Nicht jedes Problem lässt sich in wenigen Monaten lösen. Und manches, was jetzt entschieden wird, wird erst Schritt für Schritt sichtbar. Aber der Eindruck, es passiere nichts, wird der tatsächlichen Entwicklung nicht gerecht. In vielen Bereichen sind wichtige Entscheidungen getroffen oder vorbereitet worden: für mehr Investitionen, für wirtschaftliche Entlastung, für Bürokratieabbau, für eine bessere Steuerung der Migration, für mehr Sicherheit und für eine Modernisierung unseres Landes. Für meinen Bereich kann ich sagen: Wir haben den Anspruch, aus Ankündigungen konkrete Baustellen zu machen. In dieser Legislaturperiode stehen rund 170 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bereit. Allein im Jahr 2027 sind rund 33,7 Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur vorgesehen – rund 20,8 Milliarden Euro für die Schiene, rund 11,2 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen und rund 1,7 Milliarden Euro für die Wasserstraßen. Das sind nicht nur Haushaltszahlen. Dahinter stehen Brücken, Schienenstrecken, Straßen, Schleusen, Bahnhöfe und Knotenpunkte, die saniert, modernisiert oder neu gebaut werden müssen. Mein Leitmotiv bleibt deshalb: Endlich Baustelle. Allein bei der Bahn gibt es in diesem Jahr rund 26.000 Baustellen. Das ist anstrengend, auch für Reisende und Pendler. Aber es ist notwendig, wenn wir den Sanierungsstau der vergangenen Jahre wirklich abbauen wollen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz haben wir zudem die Grundlage geschaffen, damit zentrale Verkehrsprojekte künftig schneller geplant, genehmigt und umgesetzt werden können. Denn Geld hilft nur dann, wenn es auch zügig verbaut werden kann. Auch darüber hinaus ist viel in Bewegung: Das Deutschlandticket wurde bis 2030 abgesichert, die Reform der Fahrschulausbildung wurde auf den Weg gebracht, neue Förderprogramme für Ladeinfrastruktur laufen, die digitale Fluggastabfertigung wurde ermöglicht, und mit der neuen Luftfahrtstrategie haben wir einen Rahmen für einen starken, wettbewerbsfähigen und innovativen Luftverkehrsstandort geschaffen. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an großen Reformen bei Wirtschaft, Energie, Verwaltung, Gesundheit und sozialer Sicherung. Das ist nicht immer einfach, und es wird weiterhin kontrovers diskutiert werden. Aber es zeigt: Diese Regierung nimmt Verantwortung wahr. In diesem Newsletter geht es darüber hinaus auch noch einmal um konkrete Vorhaben aus der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause: unter anderem um die Sicherung der Stromversorgung, das antragslose Kindergeld, neue Haftungsregeln bei Elektrokleinstfahrzeugen, den Verzicht auf die diesjährige Erhöhung der Abgeordnetendiäten und die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und eine gute Sommerzeit. Herzliche Grüße Ihr Patrick Schnieder
Stromversorgung auch in Zukunft verlässlich sichern
Bundestag beschließt Kapazitätsmarkt für steuerbare Leistung
Der Bundestag hat in dieser Sitzungswoche das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom beschlossen. Dahinter steht eine Frage, die für Bürgerinnen und Bürger ebenso wichtig ist wie für Unternehmen: Wie stellen wir sicher, dass auch dann genug Strom verfügbar ist, wenn Wind und Sonne zeitweise nicht ausreichend liefern? Genau dafür braucht unser Stromsystem neben dem Ausbau erneuerbarer Energien auch verlässlich verfügbare Kapazitäten, die im Bedarfsfall einspringen können. Mit dem Gesetz wird ein Kapazitätsmarkt eingeführt. Das bedeutet: Anbieter werden nicht erst dann vergütet, wenn tatsächlich Strom produziert und abgenommen wird, sondern bereits dafür, dass sie gesicherte Leistung bereithalten. Wer einen Zuschlag erhält, übernimmt zugleich klare Pflichten. Die zugesagte Leistung muss zu den relevanten Zeitpunkten nachweislich verfügbar sein; neue Anlagen müssen fristgerecht errichtet werden. So entsteht ein Investitionsrahmen für Kapazitäten, die im normalen Betrieb vielleicht nur selten gebraucht werden, aber für die Stabilität des Stromsystems entscheidend sind. Konkret sollen bereits in den nächsten zwölf Monaten steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden. Weitere Ausschreibungen sind für 2027 und 2029 vorgesehen. Damit wird frühzeitig Vorsorge für die Zeit ab 2031 getroffen. Das ist wichtig, weil der Bau neuer Kraftwerkskapazitäten lange Vorlaufzeiten hat. Wer Versorgungssicherheit in den 2030er-Jahren gewährleisten will, muss die notwendigen Entscheidungen heute treffen. Zugleich bleibt der Weg zur Klimaneutralität im Blick. Neue Kraftwerke, die über den Kapazitätsmarkt gefördert werden, sollen wasserstofffähig ausgelegt werden und spätestens ab 2045 klimaneutral sein. Damit wird Versorgungssicherheit nicht gegen Klimaschutz ausgespielt, sondern mit dem Umbau des Energiesystems verbunden. Auch Speicher, regelbare Lasten und weitere flexible Lösungen spielen in diesem System eine Rolle. Für die Menschen im Alltag zählt am Ende vor allem, dass Strom verlässlich verfügbar bleibt – zu Hause, im Betrieb, in der Verwaltung, im Krankenhaus oder im Verkehr. Versorgungssicherheit ist oft erst dann Thema, wenn sie fehlt. Genau deshalb ist es richtig, frühzeitig einen Rahmen zu schaffen, der Investitionen ermöglicht, Verlässlichkeit schafft und unser Stromsystem auf die Anforderungen der kommenden Jahre vorbereitet.
Kindergeld soll automatisch ausgezahlt werden
Bundestag beschließt Einstieg in das antragslose Kindergeld
Wenn ein Kind geboren wird, haben Familien anderes zu tun, als Formulare auszufüllen, Nachweise zusammenzusuchen und auf die Bearbeitung eines Antrags zu warten. Genau hier setzt das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes an, das der Bundestag in dieser Sitzungswoche beschlossen hat. Künftig soll das Kindergeld in geeigneten Fällen automatisch festgesetzt und ausgezahlt werden, ohne dass Eltern dafür eigens einen Antrag stellen müssen. Der Einstieg erfolgt schrittweise. Zunächst soll das Verfahren ab dem zweiten Kind angewendet werden, weil der Familienkasse dann häufig bereits Daten aus früheren Kindergeldfestsetzungen vorliegen. In einer weiteren Ausbaustufe soll das antragslose Verfahren auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Voraussetzung bleibt, dass alle entscheidenden Informationen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung vorliegt. Für Familien bedeutet das vor allem weniger Aufwand. Wenn die erforderlichen Daten bereits vorliegen, muss kein zusätzlicher Antrag gestellt werden. Das spart Zeit, vermeidet Rückfragen und sorgt dafür, dass das Kindergeld schneller festgesetzt werden kann. Gerade bei einer Leistung, die sehr viele Familien betrifft, ist das ein sinnvoller Schritt zu einfacheren Verwaltungsverfahren. Das Verfahren bleibt dabei klar begrenzt. Eine automatische Festsetzung soll nur erfolgen, wenn alle Voraussetzungen eindeutig vorliegen. Ist das nicht der Fall, erhalten die Eltern weiterhin ein vorausgefülltes Schreiben und können die fehlenden Angaben ergänzen. So wird Bürokratie reduziert, ohne auf notwendige Prüfungen zu verzichten. Der Ansatz ist pragmatisch: Der Staat nutzt vorhandene Informationen besser und vermeidet doppelte Angaben. Beim Kindergeld kann das besonders wirksam sein, weil die Leistung regelmäßig, standardisiert und für viele Familien relevant ist. Genau deshalb eignet sich dieses Verfahren gut, um den Einstieg in eine antragsärmere Verwaltung voranzubringen.
Mehr Klarheit bei Unfällen mit E-Rollern
Bundestag beschließt neue Haftungsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge
E-Roller gehören inzwischen in vielen Städten zum Straßenbild. Sie können Wege erleichtern und Mobilität ergänzen. Zugleich haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass ihr Einsatz im Straßenverkehr auch neue Konflikte mit sich bringt: Unfälle, falsch abgestellte Fahrzeuge und Schäden bei Dritten nehmen zu. Wer selbst betroffen ist, steht bislang oft vor einem praktischen Problem. Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer den Roller zuletzt genutzt oder unsachgemäß abgestellt hat. Genau an diesem Punkt setzt der neue Gesetzentwurf an. Künftig soll das Haftungsrisiko stärker dem Halter des E-Rollers zugeordnet werden. Gerade bei Mietangeboten sind Halter und Fahrer regelmäßig nicht dieselbe Person. Wenn aber vor allem die Flottenbetreiber den wirtschaftlichen Nutzen aus den Angeboten ziehen, ist es folgerichtig, dass sie auch stärker für die damit verbundenen Risiken einstehen müssen. Für Geschädigte soll es dadurch einfacher werden, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bislang mussten sie in vielen Fällen ein konkretes Verschulden des Fahrers nachweisen. Das ist gerade dann schwierig, wenn ein E-Roller falsch abgestellt wurde, umgestürzt ist oder der verantwortliche Nutzer nicht mehr ermittelt werden kann. Mit der geplanten Halterhaftung und der Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden würden für E-Roller künftig im Ergebnis vergleichbare Haftungsregeln gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen.
GKV-Finanzen stabilisieren, Versorgung sichern
Bundestag beschließt Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Kaum ein Vorhaben im Gesundheitsbereich hat in den vergangenen Wochen so viele Reaktionen ausgelöst wie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Sorgen von Krankenhäusern, Praxen, Heilmittel- und Hilfsmittelerbringern, Krankenkassen, Versicherten und vielen Beschäftigten im Gesundheitswesen sind groß. Es geht um einen Bereich, der die Menschen unmittelbar betrifft: um medizinische Versorgung, um Beiträge, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und um die Frage, wie leistungsfähig unser Gesundheitswesen in den kommenden Jahren bleibt. Gleichzeitig können wir die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausblenden. Die Ausgaben steigen seit Jahren deutlich schneller als die Einnahmen. Ohne Gegenmaßnahmen drohen ab 2027 erneut erhebliche Finanzierungslücken und damit weiter steigende Zusatzbeiträge. Das würde Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner, Familien, Arbeitgeber und Betriebe gleichermaßen belasten. Genau deshalb ist es notwendig, sich dieser Entwicklung jetzt zu stellen, auch wenn die Entscheidungen schwierig sind. Der Kern des Gesetzes ist eine Rückkehr zu einer stärker einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Vergütungsanstiege, Sondervergütungen und Ausgabenentwicklungen sollen künftig stärker an der tatsächlichen Kosten- und Einnahmenentwicklung der GKV ausgerichtet werden. Gleichzeitig werden auch Krankenkassen, pharmazeutische Unternehmen, Arbeitgeber und der Bund in das Maßnahmenpaket einbezogen. Ziel ist nicht, Versorgung kleinzusparen, sondern die Dynamik der Ausgaben so zu begrenzen, dass Beiträge stabilisiert und die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung gesichert werden können. Dass diese Reform hart diskutiert wird, überrascht nicht. Sie greift in gewachsene Strukturen ein und verlangt unterschiedlichen Beteiligten Beiträge ab. Aber ein Verzicht auf Reformen wäre keine Schonung, sondern würde die Probleme nur vertagen und am Ende noch größere Belastungen auslösen. Für mich bleibt entscheidend: Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein zentrales Versprechen unseres Sozialstaats. Wer krank ist, muss sich auf verlässliche Versorgung verlassen können – unabhängig von Einkommen, Alter oder Wohnort. Damit dieses Versprechen auch künftig trägt, braucht es eine solide Finanzierung, einen effizienteren Einsatz der Beitragsmittel und den Mut, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein schwieriger, aber notwendiger Schritt auf diesem Weg.
Abgeordnete verzichten auf Diätenerhöhung
Bundestag setzt Anpassung der Entschädigung für 2026 aus
Über die Entschädigung von Abgeordneten wird selten leicht gesprochen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist aber entscheidend, dass politische Entscheidungen nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigehen. Deshalb hat der Bundestag in dieser Woche beschlossen, die für dieses Jahr vorgesehene Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung auszusetzen. Eigentlich wäre die Entschädigung zum 1. Juli 2026 automatisch um 4,2 Prozent gestiegen. Dieses Verfahren ist seit 2014 im Abgeordnetengesetz geregelt und knüpft an die Entwicklung der Nominallöhne an. Angesichts der wirtschaftlichen Belastungen, steigender Kosten und der angespannten Haushaltslage ist es richtig, davon in diesem Jahr abzuweichen. Einen vergleichbaren Verzicht auf eine Anpassung hatte es zuletzt im Jahr 2020 während der Corona-Pandemie gegeben.
Danksagung:
Erstellt mit Bildern von Tobias Koch.