Ausgabe 333 - 26. Juni 2026
Liebe Leserinnen und Leser, die vorsichtige Entspannung zwischen den USA und Iran ist eine gute Nachricht – nicht nur sicherheitspolitisch, sondern auch mit Blick auf die Folgen für Energiepreise und Mobilität. Gerade an diesem Konflikt zeigt sich, wie unmittelbar internationale Krisen auf unseren Alltag durchschlagen. Was weit entfernt beginnt, ist bei uns sehr schnell an den Tankstellen, in der Logistik, im Handwerk und in vielen Betrieben zu spüren. Steigende Energie- und Kraftstoffpreise treffen nicht abstrakt „den Markt“, sondern Pendler, Familien, Unternehmen und alle, die auf verlässliche Mobilität angewiesen sind. Deshalb war es richtig, in der Phase der größten Unsicherheit nicht nur auf Diplomatie zu setzen, sondern die Belastungen hierzulande auch konkret abzufedern. Im Rückblick zeigt sich deshalb, dass der auf zwei Monate befristete Spritrabatt genau zur richtigen Zeit geholfen hat. Er war nie als Dauerlösung gedacht und sollte es auch nicht sein. Aber als schnelle Brücke durch eine akute Ausnahmesituation war er sinnvoll. Er hat in einer Phase stark steigender Preise unmittelbar entlastet und Zeit verschafft, bis sich die internationale Lage etwas beruhigt und die Märkte wieder reagieren konnten. In einer Zeit, in der die internationale Lage hoch angespannt ist – der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert an – und zugleich auch innenpolitisch erheblicher Erwartungs- und Entscheidungsdruck besteht, zeigt sich, wie wichtig politische Handlungsfähigkeit ist. Die Bundesregierung hat in dieser Lage Initiative gezeigt und dort schnell reagiert, wo die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft unmittelbar spürbar waren. Klar ist aber auch: Dauerhaft bezahlbare Mobilität entsteht nicht allein durch befristete Entlastungen. Entscheidend bleibt, dass wir politische Krisen entschärfen, unsere Energieversorgung robuster machen, Wettbewerb stärken und Abhängigkeiten verringern. In dieser Sitzungswoche standen erneut sehr unterschiedliche, aber zentrale Vorhaben auf der Tagesordnung: das Infrastrukturzukunftsgesetz, die Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung, die Entlastung von Ländern und Kommunen, bessere Rahmenbedingungen für Reallabore und regulatorisches Lernen, eine stärkere strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung sowie die Stärkung der Cybersicherheit. Die Bandbreite dieser Vorhaben ist groß: Sie reicht von schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren über digitale Abläufe im Luftverkehr und Entlastungen für Länder und Kommunen bis hin zu schärferen Regeln gegen Menschenhandel und mehr Cybersicherheit. Diese Spannweite macht deutlich, wie viele unterschiedliche Aufgaben die aktuelle Bundesregierung derzeit parallel bewältigen muss. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Herzliche Grüße Ihr Patrick Schnieder
Mehr Tempo für Straßen, Schienen und Brücken
Infrastruktur-Zukunftsgesetz schafft schnellere Verfahren
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat der Bundestag in dieser Sitzungswoche eines der zentralen Vorhaben für schnellere Planung und Umsetzung beschlossen. Für mich ist dieses Gesetz ein entscheidender Baustein, damit Investitionen in Straßen, Schienen, Brücken und weitere zentrale Verkehrswege künftig schneller tatsächlich auf der Baustelle ankommen. Denn eines ist klar: Geld allein saniert keine Brücke, modernisiert keine Bahnstrecke und beseitigt keinen Engpass. Entscheidend ist, dass aus bereitgestellten Mitteln auch schneller konkrete Projekte werden. Genau hier setzt das Gesetz an. Zentrale Verkehrsinfrastrukturen werden künftig in das überragende öffentliche Interesse gestellt. Damit erhalten sie bei Abwägungsentscheidungen ein besonderes Gewicht. Das betrifft insbesondere Vorhaben, die für die Leistungsfähigkeit unseres Landes, für wirtschaftliche Stärke, öffentliche Sicherheit und auch für die Landes- und Bündnisverteidigung von Bedeutung sind. Gerade die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine moderne Verkehrsinfrastruktur nicht nur eine Frage von Komfort ist, sondern eine Grundlage für Versorgung, Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit. Praktisch geht es vor allem darum, Verfahren zu straffen und Doppelprüfungen zu vermeiden. Raumordnungsverfahren und Linienbestimmungen sollen besser miteinander verzahnt, Planfeststellungsverfahren vereinheitlicht und Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie für Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Hinzu kommen weitere Verbesserungen, die im parlamentarischen Verfahren ergänzt wurden – etwa eine Stichtagsregelung, erweiterte Möglichkeiten bei Ersatzgeldzahlungen sowie die Einbeziehung systemkritischer Schifffahrtsanlagen und wichtiger Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Wichtig ist dabei: Das Gesetz senkt keine Umweltstandards ab. Es geht nicht darum, Prüfungen abzuschaffen, sondern Verfahren effizienter zu gestalten und vorhandene Prüfungen stärker zu bündeln. Wenn dieselben Fragen mehrfach an unterschiedlichen Stellen geprüft werden, verliert ein Projekt Zeit, ohne dass dadurch automatisch mehr Qualität entsteht. Schnellere Verfahren und sorgfältige Prüfung schließen sich nicht aus. Genau diese Balance ist entscheidend, wenn Infrastrukturprojekte rechtssicher und zugleich zügiger umgesetzt werden sollen. Für Bürgerinnen und Bürger wird der Unterschied am Ende sehr konkret sichtbar: bei stabileren Brücken, leistungsfähigeren Schienenstrecken, weniger Engpässen und einer Infrastruktur, auf die man sich im Alltag verlassen kann. Für Unternehmen bedeutet das verlässlichere Lieferketten und bessere Standortbedingungen. Für den Staat bedeutet es, dass wichtige Vorhaben nicht länger über Jahre in Verfahren hängenbleiben, obwohl der Bedarf längst feststeht. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz vollziehen wir deshalb einen echten Richtungswechsel. Wir haben in Deutschland lange genug darüber gesprochen, dass Planung und Genehmigung zu langsam sind. Jetzt schaffen wir einen Rahmen, der zentrale Vorhaben schneller zur Genehmigungsreife und damit schneller in die Umsetzung bringen kann. Das ist ein wichtiger Schritt für ein modernes, leistungsfähiges und widerstandsfähiges Land.
Fluggastabfertigung soll digitaler und schneller werden
Bundestag beschließt neue Grundlage für freiwillige digitale Verfahren
Der Bundestag hat in dieser Sitzungswoche das Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung beschlossen. Damit schaffen wir die rechtliche Grundlage dafür, dass Abläufe an Flughäfen künftig stärker digital unterstützt werden können – beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe und beim Boarding. Ziel ist es, Prozesse zu beschleunigen, Wartezeiten zu verringern und den Luftverkehrsstandort Deutschland moderner aufzustellen. Wichtig ist dabei: Die digitale Fluggastabfertigung ist ein zusätzliches Angebot. Sie beruht auf Freiwilligkeit und ersetzt nicht die reguläre Abfertigung. Wer den digitalen Weg nutzen möchte, kann bestimmte Schritte künftig einfacher und schneller erledigen. Wer das nicht möchte, kann weiterhin ohne Einschränkung regulär abgefertigt werden. Genau diese Wahlmöglichkeit ist entscheidend, damit Digitalisierung praktisch hilft, ohne Menschen zu einem bestimmten Verfahren zu drängen. Neben der Beschleunigung geht es auch um Sicherheit. Durch das Auslesen von Daten aus dem Chip von Reisepass oder Personalausweis kann die Echtheit von Dokumenten besser geprüft werden. Damit wird die Nutzung gefälschter oder verfälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert. Zugleich enthält der Entwurf klare Vorgaben zur Datenverarbeitung: Die Nutzung setzt eine ausdrückliche Einwilligung voraus, die Verarbeitung darf nur erfolgen, soweit sie für die digitale Fluggastabfertigung erforderlich ist, und bestimmte Daten müssen nach der Prüfung beziehungsweise spätestens kurze Zeit nach dem Abflug gelöscht werden.
Länder und Kommunen sollen finanziell entlastet werden
Bundestag berät Gesetz für mehr Spielraum vor Ort
Der Bundestag hat sich in dieser Sitzungswoche mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz befasst. Länder und Kommunen sollen finanziell mehr Luft bekommen, damit sie ihre Aufgaben vor Ort verlässlich erfüllen können. Insgesamt will der Bund bis einschließlich 2029 rund vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen – rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Ein Schwerpunkt liegt bei finanzschwachen Flächenländern und Kommunen mit hohen Kassenkrediten. Sie sollen von 2026 bis 2029 jährlich mit insgesamt 250 Millionen Euro unterstützt werden. Gerade dort, wo Altschulden und laufende Belastungen den Haushalt stark einengen, kann eine solche Entlastung helfen, wieder mehr Spielraum für die eigentlichen Aufgaben vor Ort zu schaffen – von Schulen und Straßen über Verwaltungsleistungen bis hin zu sozialen und kulturellen Angeboten. Für die Menschen vor Ort zählt am Ende, ob ihre Kommune handlungsfähig bleibt. Wenn notwendige Investitionen immer wieder verschoben werden, wenn Straßen, Schulen oder Verwaltungsangebote unter Druck geraten, wird Finanzpolitik sehr schnell im Alltag sichtbar. Deshalb ist es richtig, Länder und Kommunen dort zu unterstützen, wo strukturelle Belastungen ihre Möglichkeiten einschränken.
Neue Ideen sollen schneller in die Praxis kommen
Bundestag berät Gesetz zu Reallaboren und regulatorischem Lernen
Hinter dem formalen Namen dieses Gesetzes steht ein sehr praktischer Ansatz: Neue Technologien und Anwendungen sollen leichter die Möglichkeit erhalten, sich unter realen Bedingungen zu bewähren. Genau dafür sind Reallabore gedacht. Sie schaffen einen verlässlichen Rahmen, in dem Innovationen zeitlich befristet und unter behördlicher Begleitung in der Praxis getestet werden können, bevor daraus reguläre Anwendungen werden. Für Bürgerinnen und Bürger ist das vor allem dort relevant, wo neue Lösungen den Alltag konkret verbessern können. Das kann im Verkehr der Fall sein, wenn autonome Shuttles helfen, ländliche Gebiete besser an Bus und Bahn anzubinden. Es kann aber auch um digitale Verwaltungsverfahren, neue Anwendungen in der Energieversorgung oder andere technische Entwicklungen gehen, die sich nicht am Schreibtisch, sondern nur im praktischen Einsatz sinnvoll bewerten lassen. Wenn solche Vorhaben schneller und rechtssicher erprobt werden können, steigen auch die Chancen, dass gute Ideen früher bei den Menschen ankommen. Zugleich geht es um einen vernünftigen Umgang mit Innovation. Reallabore ermöglichen es, Erfahrungen zu sammeln, Risiken frühzeitig zu erkennen und besser einzuschätzen, was sich in der Praxis tatsächlich bewährt. Das hilft nicht nur den Entwicklern neuer Anwendungen, sondern auch dem Gesetzgeber und den Behörden. Aus Erprobung soll regulatorisches Lernen werden – also die Möglichkeit, Regeln auf Grundlage praktischer Erfahrungen weiterzuentwickeln, statt entweder vorschnell zu verbieten oder dauerhaft an überholten Vorgaben festzuhalten. Vorgesehen ist unter anderem, Genehmigungsverfahren innovationsfreundlicher auszugestalten und mit einem Reallabore-Innovationsportal den Wissenstransfer zu verbessern. Entscheidend wird am Ende sein, dass aus erfolgreichen Erprobungen nicht nur einzelne Pilotprojekte entstehen, sondern konkrete Schlussfolgerungen für bessere Regeln und alltagstaugliche Anwendungen gezogen werden.
Menschenhandel konsequenter verfolgen
Bundestag berät Reform zum besseren Schutz vor Ausbeutung
Menschenhandel ist kein Randphänomen und keine Straftat, die nur weit entfernt stattfindet. Auch in Deutschland werden Menschen durch Täuschung, Druck, Abhängigkeit oder Gewalt in ausbeuterische Situationen gebracht – etwa in der Prostitution, bei der Arbeit, durch Zwangsheirat oder andere Formen persönlicher Ausbeutung. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass der Handlungsbedarf groß ist: 2024 wurden in Deutschland so viele Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel und Ausbeutung abgeschlossen wie noch nie seit Beginn der Erfassung. Der Bundestag hat sich in dieser Sitzungswoche mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung befasst. Ziel ist es, die Strafvorschriften klarer, übersichtlicher und besser handhabbar zu machen. Gerade bei Menschenhandel kommt es in der Praxis darauf an, komplexe Abhängigkeitsverhältnisse, Drucksituationen und Ausbeutungsstrukturen rechtssicher nachweisen zu können. Wenn Straftatbestände präziser gefasst werden, hilft das Ermittlungsbehörden und Gerichten – und am Ende vor allem den Betroffenen. Ein wichtiger Punkt ist die Erweiterung auf weitere Ausbeutungsformen. Künftig sollen auch Fälle im Zusammenhang mit Leihmutterschaft, Adoption oder Zwangsheirat besser erfasst werden. Zudem soll die sogenannte Nachfragestrafbarkeit ausgeweitet werden. Wer wissentlich Leistungen von Menschen in Anspruch nimmt, die Opfer von Ausbeutung sind, soll sich nicht hinter Unwissenheit oder Gleichgültigkeit verstecken können. Das ist ein wichtiger Gedanke: Menschenhandel lebt nicht nur von Tätern, die Opfer kontrollieren, sondern auch von Strukturen und Nachfrage, die Ausbeutung wirtschaftlich ermöglichen. Besonders im Blick steht auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Täter nutzen hier oft falsche Versprechungen, emotionale Abhängigkeit oder digitale Wege, um junge Menschen in ausbeuterische Situationen zu bringen. Der Entwurf sieht deshalb vor, Straftatbestände zur sexuellen Ausbeutung Minderjähriger neu zu ordnen, auszuweiten und mit höheren Strafen zu belegen. Damit wird klarer benannt, dass Kinder und Jugendliche einen besonders wirksamen Schutz brauchen. Der Gesetzentwurf nimmt zudem die Lage der Betroffenen ernster. Menschen, die selbst Opfer von Menschenhandel sind, werden von Tätern mitunter zu Straftaten gedrängt – etwa im Zusammenhang mit Aufenthaltsrecht, Arbeit oder anderen Abhängigkeiten. Hier soll das sogenannte Non-Punishment-Prinzip besser verankert werden. Wer aus einer Ausbeutungssituation heraus zu bestimmten Handlungen gezwungen wurde, darf nicht vorschnell selbst wie ein Täter behandelt werden. Das kann Betroffene ermutigen, auszusagen und damit kriminelle Strukturen besser aufzudecken.
Cybersicherheit soll wirksamer gestärkt werden
Neue gesetzliche Grundlagen für eine wirksamere Cyberabwehr
Der Bundestag hat in dieser Sitzungswoche den Regierungsentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beraten. Hintergrund ist eine Bedrohungslage, die seit Jahren an Schärfe gewinnt. Cyberangriffe durch staatliche und nichtstaatliche Akteure nehmen zu, und gerade Deutschland steht als hochdigitalisierte und wirtschaftsstarke Nation in Europa verstärkt im Fokus professionell vorbereiteter Angriffe mit erheblichem Schadenspotenzial. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Möglichkeiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei gezielt auszubauen. Künftig sollen konkrete Angriffe und länger laufende Angriffskampagnen besser erkannt, vorbereitetes Eindringen in IT-Systeme früher aufgedeckt und gravierende Folgeschäden wirksamer begrenzt werden können. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine Lage, in der präventive Schutzmaßnahmen allein vielfach nicht mehr ausreichen. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ist das kein abstraktes Sicherheitsthema. Cybersicherheit ist längst nicht mehr nur eine technische Spezialfrage, sondern ein zentraler Bestandteil staatlicher Sicherheitsvorsorge. Funktionierende digitale Infrastrukturen sind längst Voraussetzung für wirtschaftliche Abläufe, Kommunikation, Verwaltung und öffentliche Sicherheit. Wenn der Schutz vor Cyberangriffen verbessert wird, geht es immer auch um die Stabilität zentraler Systeme im Alltag und um die Frage, wie widerstandsfähig unser Land gegenüber digitalen Angriffen aufgestellt ist.
Danksagung:
Erstellt mit Bildern von Tobias Koch.